[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2019_879-erwgr-10-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2019_879","zur Änderung der Richtlinie 2014\u002F59\u002FEU in Bezug auf die Verlustabsorptions- und Rekapitalisierungskapazität von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und der Richtlinie 98\u002F26\u002FEG","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32019L0879",6958208,"ErwGr. 10","erwgr-10",null,"Erwägungsgründe","Keine der von den Abwicklungsbehörden für die Zwecke der MREL verlangte Nachrangigkeit von Schuldtiteln sollte die Möglichkeit einschränken, die TLAC-Mindestanforderung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575\u002F2013 zu einem Teil mit nicht nachrangigen Schuldtiteln zu erfüllen, wie es der TLAC-Standard zulässt. Die Abwicklungsbehörden sollten für Abwicklungseinheiten von G-SRI, Abwicklungseinheiten von Abwicklungsgruppen mit Vermögenswerten von über 100 Mrd. EUR (Top-Tier Banken) und für Abwicklungseinheiten bestimmter kleinerer Abwicklungsgruppen, deren Ausfall als wahrscheinliches Systemrisiko erachtet wird, unter Berücksichtigung des Überwiegens von Einlagen und des Fehlens von Schuldtiteln in dem Refinanzierungsmodell, des beschränkten Zugangs zu den Kapitalmärkten für berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten und des Rückgriffs auf hartes Kernkapital, um die MREL einzuhalten, vorschreiben können, dass ein Teil der MREL, der dem Niveau der Verlustabsorption und der Rekapitalisierung nach Artikel 37 Absatz 10 und Artikel 44 Absatz 5 der Richtlinie 2014\u002F59\u002FEU, in der durch diese Richtlinie geänderten Fassung, entspricht, mit Eigenmitteln und mit anderen nachrangigen Verbindlichkeiten, einschließlich Eigenmitteln, die zur Erfüllung der kombinierten Kapitalpufferanforderung gemäß der Richtlinie 2013\u002F36\u002FEU verwendet werden, erfüllt wird.","DIR_2019_879 - Erwägungsgründe - ErwGr. 10\n\nKeine der von den Abwicklungsbehörden für die Zwecke der MREL verlangte Nachrangigkeit von Schuldtiteln sollte die Möglichkeit einschränken, die TLAC-Mindestanforderung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575\u002F2013 zu einem Teil mit nicht nachrangigen Schuldtiteln zu erfüllen, wie es der TLAC-Standard zulässt. Die Abwicklungsbehörden sollten für Abwicklungseinheiten von G-SRI, Abwicklungseinheiten von Abwicklungsgruppen mit Vermögenswerten von über 100 Mrd. EUR (Top-Tier Banken) und für Abwicklungseinheiten bestimmter kleinerer Abwicklungsgruppen, deren Ausfall als wahrscheinliches Systemrisiko erachtet wird, unter Berücksichtigung des Überwiegens von Einlagen und des Fehlens von Schuldtiteln in dem Refinanzierungsmodell, des beschränkten Zugangs zu den Kapitalmärkten für berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten und des Rückgriffs auf hartes Kernkapital, um die MREL einzuhalten, vorschreiben können, dass ein Teil der MREL, der dem Niveau der Verlustabsorption und der Rekapitalisierung nach Artikel 37 Absatz 10 und Artikel 44 Absatz 5 der Richtlinie 2014\u002F59\u002FEU, in der durch diese Richtlinie geänderten Fassung, entspricht, mit Eigenmitteln und mit anderen nachrangigen Verbindlichkeiten, einschließlich Eigenmitteln, die zur Erfüllung der kombinierten Kapitalpufferanforderung gemäß der Richtlinie 2013\u002F36\u002FEU verwendet werden, erfüllt wird.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 9","erwgr-9",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 7","erwgr-7",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 11","erwgr-11",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 12","erwgr-12",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 13","erwgr-13",[],false]