[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2019_882-erwgr-11-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2019_882","über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32019L0882",6958338,"ErwGr. 11","erwgr-11",null,"Erwägungsgründe","Die Mitteilung der Kommission vom 6. Mai 2015„Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa“ hat das übergeordnete Ziel, mit einem vernetzten digitalen Binnenmarkt nachhaltige wirtschaftliche und soziale Vorteile zu erzielen, wodurch der Handel erleichtert und die Beschäftigung in der Union gefördert werden. Immer noch kommen die Verbraucher in der Union nicht in den vollen Genuss der Preise und der Auswahl, die der Binnenmarkt bieten kann, weil grenzüberschreitende Online-Geschäfte nach wie vor nur in sehr begrenztem Umfang getätigt werden. Die Zersplitterung begrenzt auch die Nachfrage nach grenzüberschreitender elektronischer Geschäftsabwicklung. Nötig ist außerdem ein abgestimmtes Vorgehen, damit elektronische Inhalte, elektronische Kommunikationsdienste und Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten für Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt verfügbar sind. Es ist daher erforderlich, die Barrierefreiheitsanforderungen für den gesamten digitalen Binnenmarkt zu harmonisieren und zu gewährleisten, dass alle Unionsbürgerinnen und -bürger unabhängig von ihren Fähigkeiten die Vorteile des Binnenmarkts nutzen können.","DIR_2019_882 - Erwägungsgründe - ErwGr. 11\n\nDie Mitteilung der Kommission vom 6. Mai 2015„Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa“ hat das übergeordnete Ziel, mit einem vernetzten digitalen Binnenmarkt nachhaltige wirtschaftliche und soziale Vorteile zu erzielen, wodurch der Handel erleichtert und die Beschäftigung in der Union gefördert werden. Immer noch kommen die Verbraucher in der Union nicht in den vollen Genuss der Preise und der Auswahl, die der Binnenmarkt bieten kann, weil grenzüberschreitende Online-Geschäfte nach wie vor nur in sehr begrenztem Umfang getätigt werden. Die Zersplitterung begrenzt auch die Nachfrage nach grenzüberschreitender elektronischer Geschäftsabwicklung. Nötig ist außerdem ein abgestimmtes Vorgehen, damit elektronische Inhalte, elektronische Kommunikationsdienste und Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten für Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt verfügbar sind. Es ist daher erforderlich, die Barrierefreiheitsanforderungen für den gesamten digitalen Binnenmarkt zu harmonisieren und zu gewährleisten, dass alle Unionsbürgerinnen und -bürger unabhängig von ihren Fähigkeiten die Vorteile des Binnenmarkts nutzen können.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 10","erwgr-10",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 9","erwgr-9",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 8","erwgr-8",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 12","erwgr-12",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 13","erwgr-13",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 14","erwgr-14",[],false]