[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2019_882-erwgr-46-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2019_882","über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32019L0882",6958373,"ErwGr. 46","erwgr-46",null,"Erwägungsgründe","In der Richtlinie (EU) 2016\u002F2102 sind Barrierefreiheitsanforderungen für Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen und andere diesbezügliche Aspekte festgelegt, insbesondere Anforderungen in Bezug auf die Einhaltung dieser Verpflichtungen durch die relevanten Websites und mobilen Anwendungen. Die genannte Richtlinie enthält jedoch eine Liste mit spezifischen Ausnahmen. Ähnliche Ausnahmen gelten für die vorliegende Richtlinie. Bestimmte Tätigkeiten, die über Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen erfolgen, wie Personenverkehrsdienste oder Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die unter diese Richtlinie fallen, sollten zusätzlich den geltenden Barrierefreiheitsanforderungen der vorliegenden Richtlinie genügen, damit gewährleistet ist, dass der Online-Verkauf von Produkten und Dienstleistungen unabhängig davon, ob der Verkäufer ein öffentlicher oder privater Wirtschaftsakteur ist, für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zugänglich ist. Die Barrierefreiheitsanforderungen der vorliegenden Richtlinie sollten — ungeachtet von Unterschieden bei der Überwachung, der Berichterstattung oder der Durchsetzung — an die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016\u002F2102 angeglichen werden.","DIR_2019_882 - Erwägungsgründe - ErwGr. 46\n\nIn der Richtlinie (EU) 2016\u002F2102 sind Barrierefreiheitsanforderungen für Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen und andere diesbezügliche Aspekte festgelegt, insbesondere Anforderungen in Bezug auf die Einhaltung dieser Verpflichtungen durch die relevanten Websites und mobilen Anwendungen. Die genannte Richtlinie enthält jedoch eine Liste mit spezifischen Ausnahmen. Ähnliche Ausnahmen gelten für die vorliegende Richtlinie. Bestimmte Tätigkeiten, die über Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen erfolgen, wie Personenverkehrsdienste oder Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die unter diese Richtlinie fallen, sollten zusätzlich den geltenden Barrierefreiheitsanforderungen der vorliegenden Richtlinie genügen, damit gewährleistet ist, dass der Online-Verkauf von Produkten und Dienstleistungen unabhängig davon, ob der Verkäufer ein öffentlicher oder privater Wirtschaftsakteur ist, für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zugänglich ist. Die Barrierefreiheitsanforderungen der vorliegenden Richtlinie sollten — ungeachtet von Unterschieden bei der Überwachung, der Berichterstattung oder der Durchsetzung — an die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016\u002F2102 angeglichen werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 45","erwgr-45",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 44","erwgr-44",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 43","erwgr-43",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 47","erwgr-47",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 48","erwgr-48",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 49","erwgr-49",[],false]