[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2019_883-erwgr-30-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2019_883","über Hafenauffangeinrichtungen für die Entladung von Abfällen von Schiffen, zur Änderung der Richtlinie 2010\u002F65\u002FEU und zur Aufhebung der Richtlinie 2000\u002F59\u002FEG","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32019L0883",6958534,"ErwGr. 30","erwgr-30",null,"Erwägungsgründe","Um das Problem des Meeresmülls wirksam zu lösen, ist es von grundlegender Bedeutung, genügend Anreize für die Entladung von Abfällen von Schiffen, insbesondere Abfälle im Sinne von Anlage V des MARPOL-Übereinkommens, in den Hafenauffangeinrichtungen zu bieten. Dies kann mit einem Kostendeckungssystem erreicht werden, das die Anwendung einer indirekten Gebühr erfordert. Diese indirekte Gebühr sollte unabhängig von der tatsächlichen Entladung von Abfällen erhoben werden und dazu berechtigen, Abfälle ohne zusätzliche direkte Entgelte zu entladen. Auch im Fischereisektor und in der Freizeitbranche sollten angesichts ihres Beitrags zur Entstehung von Abfällen im Meer die indirekte Gebühr erhoben werden. Wenn ein Schiff jedoch eine außergewöhnliche Menge an Abfällen im Sinne von Anlage V des MARPOL-Übereinkommens, insbesondere Betriebsabfälle, entlädt, die die in dem Anmeldeformular für die Entladung von Abfällen angegebene maximale Lagerkapazität übersteigt, sollte es möglich sein, eine zusätzliche direkte Gebühr zu erheben, um sicherzustellen, dass die mit der Aufnahme dieser außergewöhnlichen Menge an Abfällen verbundenen Kosten keine unverhältnismäßige Belastung für das Kostendeckungssystem eines Hafens verursachen. Dies könnte auch der Fall sein, wenn die gemeldete Lagerkapazität übermäßig groß oder unangemessen ist.","DIR_2019_883 - Erwägungsgründe - ErwGr. 30\n\nUm das Problem des Meeresmülls wirksam zu lösen, ist es von grundlegender Bedeutung, genügend Anreize für die Entladung von Abfällen von Schiffen, insbesondere Abfälle im Sinne von Anlage V des MARPOL-Übereinkommens, in den Hafenauffangeinrichtungen zu bieten. Dies kann mit einem Kostendeckungssystem erreicht werden, das die Anwendung einer indirekten Gebühr erfordert. Diese indirekte Gebühr sollte unabhängig von der tatsächlichen Entladung von Abfällen erhoben werden und dazu berechtigen, Abfälle ohne zusätzliche direkte Entgelte zu entladen. Auch im Fischereisektor und in der Freizeitbranche sollten angesichts ihres Beitrags zur Entstehung von Abfällen im Meer die indirekte Gebühr erhoben werden. Wenn ein Schiff jedoch eine außergewöhnliche Menge an Abfällen im Sinne von Anlage V des MARPOL-Übereinkommens, insbesondere Betriebsabfälle, entlädt, die die in dem Anmeldeformular für die Entladung von Abfällen angegebene maximale Lagerkapazität übersteigt, sollte es möglich sein, eine zusätzliche direkte Gebühr zu erheben, um sicherzustellen, dass die mit der Aufnahme dieser außergewöhnlichen Menge an Abfällen verbundenen Kosten keine unverhältnismäßige Belastung für das Kostendeckungssystem eines Hafens verursachen. Dies könnte auch der Fall sein, wenn die gemeldete Lagerkapazität übermäßig groß oder unangemessen ist.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 29","erwgr-29",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 28","erwgr-28",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 27","erwgr-27",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 31","erwgr-31",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 32","erwgr-32",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 33","erwgr-33",[],false]