[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2019_944-erwgr-85-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2019_944","mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012\u002F27\u002FEU","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32019L0944",6958774,"ErwGr. 85","erwgr-85",null,"Erwägungsgründe","Die Regulierungsbehörden sollten sich bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben abstimmen, damit sichergestellt wird, dass das Europäischen Netz der Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO (Strom) — European Network of Transmission System Operators for Electricity), die Europäische Organisation für Verteilernetzbetreiber (EU-VNBO — European Entity for Distribution System Operators) und die regionalen Koordinierungszentren ihren Verpflichtungen aus dem Regelungsrahmen des Elektrizitätsbinnenmarkts nachkommen und den Beschlüssen der mit der Verordnung (EU) 2019\u002F942 des Europäischen Parlaments und des Rates (9) eingerichteten Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) Folge leisten. Aufgrund der Erweiterung der operativen Zuständigkeiten des ENTSO (Strom), der EU-VNBO und der regionalen Koordinierungszentren muss die Aufsicht über Stellen, die auf Unionsebene oder auf regionaler Ebene tätig sind, verbessert werden. Die Regulierungsbehörden sollten einander konsultieren und ihre aufsichtliche Tätigkeit untereinander abstimmen, um gemeinsam Situationen aufzugreifen, in denen das ENTSO (Strom), die EU-VNBO oder die regionalen Koordinierungszentren ihren jeweiligen Verpflichtungen nicht nachkommen.","DIR_2019_944 - Erwägungsgründe - ErwGr. 85\n\nDie Regulierungsbehörden sollten sich bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben abstimmen, damit sichergestellt wird, dass das Europäischen Netz der Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO (Strom) — European Network of Transmission System Operators for Electricity), die Europäische Organisation für Verteilernetzbetreiber (EU-VNBO — European Entity for Distribution System Operators) und die regionalen Koordinierungszentren ihren Verpflichtungen aus dem Regelungsrahmen des Elektrizitätsbinnenmarkts nachkommen und den Beschlüssen der mit der Verordnung (EU) 2019\u002F942 des Europäischen Parlaments und des Rates (9) eingerichteten Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) Folge leisten. Aufgrund der Erweiterung der operativen Zuständigkeiten des ENTSO (Strom), der EU-VNBO und der regionalen Koordinierungszentren muss die Aufsicht über Stellen, die auf Unionsebene oder auf regionaler Ebene tätig sind, verbessert werden. Die Regulierungsbehörden sollten einander konsultieren und ihre aufsichtliche Tätigkeit untereinander abstimmen, um gemeinsam Situationen aufzugreifen, in denen das ENTSO (Strom), die EU-VNBO oder die regionalen Koordinierungszentren ihren jeweiligen Verpflichtungen nicht nachkommen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 84","erwgr-84",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 83","erwgr-83",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 82","erwgr-82",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 86","erwgr-86",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 87","erwgr-87",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 88","erwgr-88",[],false]