[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2019_983-erwgr-23-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2019_983","zur Änderung der Richtlinie 2004\u002F37\u002FEG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32019L0983",6958905,"ErwGr. 23","erwgr-23",null,"Erwägungsgründe","Formaldehyd erfüllt die Kriterien für eine Einstufung als karzinogener Stoff (Kategorie 1B) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272\u002F2008 und ist daher ein Karzinogen im Sinne der Richtlinie 2004\u002F37\u002FEG. Formaldehyd ist ein lokal wirkendes genotoxisches Karzinogen, und es liegen ausreichende wissenschaftliche Nachweise für seine Karzinogenität beim Menschen vor. Formaldehyd ist auch ein Kontaktallergen der Haut (Hautallergen). Daher ist es angezeigt, auf der Grundlage der verfügbaren Informationen, einschließlich der wissenschaftlichen und technischen Daten, einen Grenzwert für die Kurzzeit- und einen Grenzwert für die Langzeitexposition gegenüber Formaldehyd in jener Richtlinie festzulegen und einen Hinweis auf die Sensibilisierung der Haut zuzuweisen. Darüber hinaus sammelt die ECHA auf Ersuchen der Kommission auch vorhandene Informationen zur Bewertung der potenziellen Exposition gegenüber Formaldehyd und Formaldehydabspaltern am Arbeitsplatz, unter anderem bei industrieller und gewerblicher Verwendung.","DIR_2019_983 - Erwägungsgründe - ErwGr. 23\n\nFormaldehyd erfüllt die Kriterien für eine Einstufung als karzinogener Stoff (Kategorie 1B) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272\u002F2008 und ist daher ein Karzinogen im Sinne der Richtlinie 2004\u002F37\u002FEG. Formaldehyd ist ein lokal wirkendes genotoxisches Karzinogen, und es liegen ausreichende wissenschaftliche Nachweise für seine Karzinogenität beim Menschen vor. Formaldehyd ist auch ein Kontaktallergen der Haut (Hautallergen). Daher ist es angezeigt, auf der Grundlage der verfügbaren Informationen, einschließlich der wissenschaftlichen und technischen Daten, einen Grenzwert für die Kurzzeit- und einen Grenzwert für die Langzeitexposition gegenüber Formaldehyd in jener Richtlinie festzulegen und einen Hinweis auf die Sensibilisierung der Haut zuzuweisen. Darüber hinaus sammelt die ECHA auf Ersuchen der Kommission auch vorhandene Informationen zur Bewertung der potenziellen Exposition gegenüber Formaldehyd und Formaldehydabspaltern am Arbeitsplatz, unter anderem bei industrieller und gewerblicher Verwendung.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 22","erwgr-22",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 21","erwgr-21",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 20","erwgr-20",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 24","erwgr-24",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 25","erwgr-25",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 26","erwgr-26",[],false]