[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2019_983-erwgr-31-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2019_983","zur Änderung der Richtlinie 2004\u002F37\u002FEG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-13","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32019L0983",6958913,"ErwGr. 31","erwgr-31",null,"Erwägungsgründe","Bei der Umsetzung dieser Richtlinie sollten die Mitgliedstaaten administrative, finanzielle oder rechtliche Auflagen vermeiden, die der Gründung und dem Ausbau kleiner und mittlerer Unternehmen entgegenstehen. Diesbezüglich werden die Mitgliedstaaten und die einschlägigen Stellen auf Unionsebene und auf nationaler Ebene aufgefordert, Kleinstunternehmen und kleinen und mittleren Unternehmen Anreize und Orientierungshilfen zu bieten und sie zu beraten, damit sie diese Richtlinie leichter einhalten können. In diesem Zusammenhang sind Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern, Orientierungshilfen und andere gemeinsame Maßnahmen zur Ermittlung und Entwicklung vorbildlicher Verfahren höchst willkommen.","DIR_2019_983 - Erwägungsgründe - ErwGr. 31\n\nBei der Umsetzung dieser Richtlinie sollten die Mitgliedstaaten administrative, finanzielle oder rechtliche Auflagen vermeiden, die der Gründung und dem Ausbau kleiner und mittlerer Unternehmen entgegenstehen. Diesbezüglich werden die Mitgliedstaaten und die einschlägigen Stellen auf Unionsebene und auf nationaler Ebene aufgefordert, Kleinstunternehmen und kleinen und mittleren Unternehmen Anreize und Orientierungshilfen zu bieten und sie zu beraten, damit sie diese Richtlinie leichter einhalten können. In diesem Zusammenhang sind Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern, Orientierungshilfen und andere gemeinsame Maßnahmen zur Ermittlung und Entwicklung vorbildlicher Verfahren höchst willkommen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 30","erwgr-30",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 29","erwgr-29",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 28","erwgr-28",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 32","erwgr-32",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 33","erwgr-33",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"Art. 1","art-1",[],false]