[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2020_2020-erwgr-6-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2020_2020","zur Änderung der Richtlinie 2006\u002F112\u002FEG in Bezug auf zeitlich befristete Maßnahmen im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer für COVID-19-Impfstoffe und -In-vitro-Diagnostika als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32020L2020",6959220,"ErwGr. 6","erwgr-6",null,"Erwägungsgründe","Die Kommission hat 2018 einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2006\u002F112\u002FEG in Bezug auf die Mehrwertsteuersätze (im Folgenden „Vorschlag von 2018“) vorgelegt. Falls er vom Rat angenommen wird, wird er es den Mitgliedstaaten unter anderem unter bestimmten Voraussetzungen erlauben, einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf die Lieferung von COVID-19-In-vitro-Diagnostika sowie auf die Erbringung von eng mit diesen Diagnostika zusammenhängenden Dienstleistungen anzuwenden. Zusätzlich würde der Vorschlag von 2018 es den Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen erlauben, eine Steuerbefreiung mit Recht auf Vorsteuerabzug für die Lieferung von COVID-19-Impfstoffen und -In-vitro-Diagnostika sowie auf die Erbringung von eng mit diesen Impfstoffen und Diagnostika zusammenhängenden Dienstleistungen zu gewähren. Der Vorschlag von 2018 würde den Mitgliedstaaten die Anwendung dieser Steuersätze erlauben, wenn die entsprechenden Lieferung nur den Endverbrauchern zugutekommt und ein Ziel von allgemeinem Interesse verfolgt wird.","DIR_2020_2020 - Erwägungsgründe - ErwGr. 6\n\nDie Kommission hat 2018 einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2006\u002F112\u002FEG in Bezug auf die Mehrwertsteuersätze (im Folgenden „Vorschlag von 2018“) vorgelegt. Falls er vom Rat angenommen wird, wird er es den Mitgliedstaaten unter anderem unter bestimmten Voraussetzungen erlauben, einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf die Lieferung von COVID-19-In-vitro-Diagnostika sowie auf die Erbringung von eng mit diesen Diagnostika zusammenhängenden Dienstleistungen anzuwenden. Zusätzlich würde der Vorschlag von 2018 es den Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen erlauben, eine Steuerbefreiung mit Recht auf Vorsteuerabzug für die Lieferung von COVID-19-Impfstoffen und -In-vitro-Diagnostika sowie auf die Erbringung von eng mit diesen Impfstoffen und Diagnostika zusammenhängenden Dienstleistungen zu gewähren. Der Vorschlag von 2018 würde den Mitgliedstaaten die Anwendung dieser Steuersätze erlauben, wenn die entsprechenden Lieferung nur den Endverbrauchern zugutekommt und ein Ziel von allgemeinem Interesse verfolgt wird.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 3","erwgr-3",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 9","erwgr-9",[],false]