[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2020_2184-erwgr-14-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2020_2184","über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32020L2184",6959280,"ErwGr. 14","erwgr-14",null,"Erwägungsgründe","Präventive Sicherheitsplanung und risikobasierte Elemente wurden in der Richtlinie 98\u002F83\u002FEG nur in begrenztem Maße berücksichtigt. Die ersten Elemente eines risikobasierten Ansatzes wurden 2015 mit der Richtlinie (EU) 2015\u002F1787 eingeführt, die es den Mitgliedstaaten gestatten, von den von ihnen eingeführten Überwachungsprogrammen abzuweichen, sofern glaubwürdige Risikobewertungen durchgeführt werden, die sich auf die Leitlinien der WHO für die Qualität von Trinkwasser (WHO-Leitlinien) stützen könnten. Diese WHO-Leitlinien, in denen das Konzept des „Wassersicherheitsplans“ („Water Safety Plan“, im Folgenden „Wassersicherheitsplan“) — unter anderem für kleine Gemeinschaften — festgelegt ist, sowie die Norm EN 15975-2 (Sicherheit in der Trinkwasserversorgung) bilden international anerkannte Grundsätze für die Gewinnung und Verteilung von Wasser für den menschlichen Gebrauch sowie die Überwachung und Analyse der Parameter in diesem Wasser. Diese ersten Elemente eines risikobasierten Ansatzes sollten in dieser Richtlinie beibehalten werden.","DIR_2020_2184 - Erwägungsgründe - ErwGr. 14\n\nPräventive Sicherheitsplanung und risikobasierte Elemente wurden in der Richtlinie 98\u002F83\u002FEG nur in begrenztem Maße berücksichtigt. Die ersten Elemente eines risikobasierten Ansatzes wurden 2015 mit der Richtlinie (EU) 2015\u002F1787 eingeführt, die es den Mitgliedstaaten gestatten, von den von ihnen eingeführten Überwachungsprogrammen abzuweichen, sofern glaubwürdige Risikobewertungen durchgeführt werden, die sich auf die Leitlinien der WHO für die Qualität von Trinkwasser (WHO-Leitlinien) stützen könnten. Diese WHO-Leitlinien, in denen das Konzept des „Wassersicherheitsplans“ („Water Safety Plan“, im Folgenden „Wassersicherheitsplan“) — unter anderem für kleine Gemeinschaften — festgelegt ist, sowie die Norm EN 15975-2 (Sicherheit in der Trinkwasserversorgung) bilden international anerkannte Grundsätze für die Gewinnung und Verteilung von Wasser für den menschlichen Gebrauch sowie die Überwachung und Analyse der Parameter in diesem Wasser. Diese ersten Elemente eines risikobasierten Ansatzes sollten in dieser Richtlinie beibehalten werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 13","erwgr-13",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 12","erwgr-12",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 11","erwgr-11",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 15","erwgr-15",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 16","erwgr-16",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 17","erwgr-17",[],false]