[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2020_2184-erwgr-20-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2020_2184","über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32020L2184",6959286,"ErwGr. 20","erwgr-20",null,"Erwägungsgründe","Mit den Bestimmungen der Richtlinie 98\u002F83\u002FEG zur Qualitätssicherung in Bezug auf Aufbereitung, Anlagen und Materialien und Werkstoffen ist es nicht gelungen, einheitliche Hygieneanforderungen für Produkte, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen, zu schaffen. Infolgedessen gibt es in den einzelnen Mitgliedstaaten nationale Produktzulassungen mit unterschiedlichen Anforderungen. Dies macht es für die Hersteller schwierig und kostspielig, ihre Produkte in der gesamten Union zu vermarkten, und es ist auch kostspielig für die Mitgliedstaaten. Es erschwert es den Verbrauchern und den Wasserversorgern außerdem, zu beurteilen, ob Produkte den Gesundheitsanforderungen entsprechen. Die Festlegung harmonisierter Mindestanforderungen für Materialien und Werkstoffe, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen, im Rahmen der vorliegenden Richtlinie wird dazu beitragen, ein einheitliches Gesundheitsschutzniveau in der gesamten Union sowie ein besseres Funktionieren des Binnenmarkts zu erreichen. Darüber hinaus wird in der Verordnung (EU) 2019\u002F1020 des Europäischen Parlaments und des Rates (11) ein allgemeiner unionsweiter Marktüberwachungsmechanismus für Produkte festgelegt, mit dem sichergestellt werden soll, dass auf dem Unionsmarkt nur konforme Produkte bereitgestellt werden, die die Anforderungen für ein hohes Schutzniveau in Bezug auf öffentliche Interessen wie Gesundheit und Sicherheit im Allgemeinen, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Verbraucherschutz, Umweltschutz und die öffentliche Sicherheit erfüllen. Gemäß der genannten Verordnung ist für den Fall, dass neue Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union angenommen werden, in diesen Rechtsakten festzulegen, ob die Verordnung (EU) 2019\u002F1020 auch für sie gilt. Um sicherzustellen, dass geeignete Marktüberwachungsmaßnahmen in Bezug auf Produkte ergriffen werden können, die nicht bereits unter die Verordnung (EU) 2019\u002F1020 fallen, jedoch von der vorliegenden Richtlinie berührt würden, sollte die genannte Verordnung auch für diese Produkte gelten.","DIR_2020_2184 - Erwägungsgründe - ErwGr. 20\n\nMit den Bestimmungen der Richtlinie 98\u002F83\u002FEG zur Qualitätssicherung in Bezug auf Aufbereitung, Anlagen und Materialien und Werkstoffen ist es nicht gelungen, einheitliche Hygieneanforderungen für Produkte, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen, zu schaffen. Infolgedessen gibt es in den einzelnen Mitgliedstaaten nationale Produktzulassungen mit unterschiedlichen Anforderungen. Dies macht es für die Hersteller schwierig und kostspielig, ihre Produkte in der gesamten Union zu vermarkten, und es ist auch kostspielig für die Mitgliedstaaten. Es erschwert es den Verbrauchern und den Wasserversorgern außerdem, zu beurteilen, ob Produkte den Gesundheitsanforderungen entsprechen. Die Festlegung harmonisierter Mindestanforderungen für Materialien und Werkstoffe, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen, im Rahmen der vorliegenden Richtlinie wird dazu beitragen, ein einheitliches Gesundheitsschutzniveau in der gesamten Union sowie ein besseres Funktionieren des Binnenmarkts zu erreichen. Darüber hinaus wird in der Verordnung (EU) 2019\u002F1020 des Europäischen Parlaments und des Rates (11) ein allgemeiner unionsweiter Marktüberwachungsmechanismus für Produkte festgelegt, mit dem sichergestellt werden soll, dass auf dem Unionsmarkt nur konforme Produkte bereitgestellt werden, die die Anforderungen für ein hohes Schutzniveau in Bezug auf öffentliche Interessen wie Gesundheit und Sicherheit im Allgemeinen, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Verbraucherschutz, Umweltschutz und die öffentliche Sicherheit erfüllen. Gemäß der genannten Verordnung ist für den Fall, dass neue Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union angenommen werden, in diesen Rechtsakten festzulegen, ob die Verordnung (EU) 2019\u002F1020 auch für sie gilt. 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