[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2020_2184-erwgr-25-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2020_2184","über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32020L2184",6959291,"ErwGr. 25","erwgr-25",null,"Erwägungsgründe","Produkte, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen, sollten aus einem Material, Werkstoff oder einer Kombination von Materialien oder Werkstoffen bestehen, die gemäß der vorliegenden Richtlinie zugelassen sind. In der vorliegenden Richtlinie werden jedoch nur die Gesundheits- und Hygieneaspekte von in Produkten verwendeten Materialien, Werkstoffen und Stoffen im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch sowie die Vorschriften für die Konformitätsprüfung und Qualitätskontrolle der Endprodukte geregelt. Andere Anforderungen, wie etwa Vorschriften zur Angabe der Produktleistung oder Vorschriften zur baulichen Sicherheit, die in Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union wie etwa der Verordnung (EU) Nr. 305\u002F2011 oder der Verordnung (EU) 2016\u002F426 des Europäischen Parlaments und des Rates (15) geregelt sein können oder sich daraus ergeben können, werden in der vorliegenden Richtlinie nicht behandelt. Die Koexistenz von im Rahmen der vorliegenden Richtlinie harmonisierten Gesundheits- und Hygienerisikoaspekten und im Rahmen von Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union geregelten Sicherheits- oder anderen Risikoaspekten würden keine Konflikte verursachen, sofern sich die jeweils abgedeckten Risiken nicht überschneiden. Ein potenzieller Konflikt besteht zwischen der Verordnung (EU) Nr. 305\u002F2011 und der vorliegenden Richtlinie, da die Vermeidung der „Freisetzung gefährlicher Stoffe in das Trinkwasser oder von Stoffen, die sich auf andere Weise negativ auf das Trinkwasser auswirken“ in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 305\u002F2011 als eine der Grundanforderungen an Bauwerke aufgeführt ist. Diese Überschneidung wird jedoch nicht eintreten, wenn kein Normungsauftrag gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305\u002F2011 bezüglich der Gesundheits- und Hygieneaspekte von Produkten, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen, erteilt wird.","DIR_2020_2184 - Erwägungsgründe - ErwGr. 25\n\nProdukte, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen, sollten aus einem Material, Werkstoff oder einer Kombination von Materialien oder Werkstoffen bestehen, die gemäß der vorliegenden Richtlinie zugelassen sind. In der vorliegenden Richtlinie werden jedoch nur die Gesundheits- und Hygieneaspekte von in Produkten verwendeten Materialien, Werkstoffen und Stoffen im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch sowie die Vorschriften für die Konformitätsprüfung und Qualitätskontrolle der Endprodukte geregelt. Andere Anforderungen, wie etwa Vorschriften zur Angabe der Produktleistung oder Vorschriften zur baulichen Sicherheit, die in Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union wie etwa der Verordnung (EU) Nr. 305\u002F2011 oder der Verordnung (EU) 2016\u002F426 des Europäischen Parlaments und des Rates (15) geregelt sein können oder sich daraus ergeben können, werden in der vorliegenden Richtlinie nicht behandelt. Die Koexistenz von im Rahmen der vorliegenden Richtlinie harmonisierten Gesundheits- und Hygienerisikoaspekten und im Rahmen von Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union geregelten Sicherheits- oder anderen Risikoaspekten würden keine Konflikte verursachen, sofern sich die jeweils abgedeckten Risiken nicht überschneiden. 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