[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2020_2184-erwgr-49-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2020_2184","über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32020L2184",6959315,"ErwGr. 49","erwgr-49",null,"Erwägungsgründe","Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Richtlinie sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse zur Festlegung von Methoden für die Prüfung und Auswahl von Ausgangsstoffen, Zusammensetzungen und Bestandteilen, zur Festlegung europäischer Positivlisten von Ausgangsstoffen, Zusammensetzungen und Bestandteilen und zur Festlegung von Verfahren und Methoden für die Prüfung und Auswahl von aus diesen Ausgangsstoffen, Zusammensetzungen und Bestandteilen hergestellten endgültigen Materialen und Werkstoffe übertragen werden. Durchführungsbefugnisse sollten der Kommission auch zur Festlegung des Formats und der Modalitäten für die Darstellung der von den Mitgliedstaaten zu übermittelnden und von der EUA zusammenzustellenden Informationen über die Durchführung der vorliegenden Richtlinie sowie zur Einrichtung und Aktualisierung einer Beobachtungsliste übertragen werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182\u002F2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (26) ausgeübt werden.","DIR_2020_2184 - Erwägungsgründe - ErwGr. 49\n\nZur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Richtlinie sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse zur Festlegung von Methoden für die Prüfung und Auswahl von Ausgangsstoffen, Zusammensetzungen und Bestandteilen, zur Festlegung europäischer Positivlisten von Ausgangsstoffen, Zusammensetzungen und Bestandteilen und zur Festlegung von Verfahren und Methoden für die Prüfung und Auswahl von aus diesen Ausgangsstoffen, Zusammensetzungen und Bestandteilen hergestellten endgültigen Materialen und Werkstoffe übertragen werden. Durchführungsbefugnisse sollten der Kommission auch zur Festlegung des Formats und der Modalitäten für die Darstellung der von den Mitgliedstaaten zu übermittelnden und von der EUA zusammenzustellenden Informationen über die Durchführung der vorliegenden Richtlinie sowie zur Einrichtung und Aktualisierung einer Beobachtungsliste übertragen werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182\u002F2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (26) ausgeübt werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 48","erwgr-48",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 47","erwgr-47",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 46","erwgr-46",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 50","erwgr-50",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 51","erwgr-51",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 52","erwgr-52",[],false]