[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2020_2184-erwgr-6-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2020_2184","über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32020L2184",6959272,"ErwGr. 6","erwgr-6",null,"Erwägungsgründe","In Bezug auf Blei hat die WHO empfohlen, den derzeitigen Parameterwert beizubehalten, jedoch auch erklärt, dass die Konzentrationen so niedrig sein sollte, wie nach vernünftigem Ermessen in der Praxis umgesetzt werden kann. Daher sollte es möglich sein, den derzeitigen Wert von 10 μg\u002Fl für einen Zeitraum von 15 Jahren nach dem Datum des Inkrafttretens der vorliegenden Richtlinie beizubehalten. Spätestens am Ende dieses Übergangszeitraums sollte der Parameterwert für Blei 5 μg\u002Fl betragen. Da bestehende Bleirohre in Häusern und Gebäuden ein anhaltendes Problem darstellen und die Mitgliedstaaten nicht immer die erforderliche Befugnis haben, den Austausch dieser Rohre durchzusetzen, sollte der Wert von 5 μg\u002Fl außerdem weiterhin als Zielwert gelten, wenn es um Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Hausinstallationen geht. Für alle neuen Materialien und Werkstoffe, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen — unabhängig davon, ob sie in Versorgungssystemen oder Hausinstallationen verwendet werden — und die gemäß der vorliegenden Richtlinie zugelassen werden sollen, sollte der Wert von 5 μg\u002Fl an der Zapfstelle gelten.","DIR_2020_2184 - Erwägungsgründe - ErwGr. 6\n\nIn Bezug auf Blei hat die WHO empfohlen, den derzeitigen Parameterwert beizubehalten, jedoch auch erklärt, dass die Konzentrationen so niedrig sein sollte, wie nach vernünftigem Ermessen in der Praxis umgesetzt werden kann. Daher sollte es möglich sein, den derzeitigen Wert von 10 μg\u002Fl für einen Zeitraum von 15 Jahren nach dem Datum des Inkrafttretens der vorliegenden Richtlinie beizubehalten. Spätestens am Ende dieses Übergangszeitraums sollte der Parameterwert für Blei 5 μg\u002Fl betragen. Da bestehende Bleirohre in Häusern und Gebäuden ein anhaltendes Problem darstellen und die Mitgliedstaaten nicht immer die erforderliche Befugnis haben, den Austausch dieser Rohre durchzusetzen, sollte der Wert von 5 μg\u002Fl außerdem weiterhin als Zielwert gelten, wenn es um Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Hausinstallationen geht. Für alle neuen Materialien und Werkstoffe, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen — unabhängig davon, ob sie in Versorgungssystemen oder Hausinstallationen verwendet werden — und die gemäß der vorliegenden Richtlinie zugelassen werden sollen, sollte der Wert von 5 μg\u002Fl an der Zapfstelle gelten.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 3","erwgr-3",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 9","erwgr-9",[],false]