[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2020_262-art-29-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2020_262","zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-17","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32020L0262",6959471,"Art. 29","art-29","Übertragung von Befugnissen und Durchführungsbefugnissen in Bezug auf die im Rahmen des Verfahrens der Steueraussetzung auszutauschenden Dokumente","KAPITEL IV Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung","(1) Die Kommission erlässt delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 51 zur Festlegung der Struktur und des Inhalts der elektronischen Verwaltungsdokumente, die für die Zwecke der Artikel 20 bis 25 über das EDV-gestützte System ausgetauscht werden, sowie der Ausfalldokumente nach Artikel 26 und 27 im Zusammenhang mit einer Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in einem Verfahren der Steueraussetzung.\n(2) Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte zur Festlegung der Vorschriften und Verfahren für den Austausch von elektronischen Verwaltungsdokumenten über das EDV-gestützte System im Zusammenhang mit einer Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in einem Verfahren der Steueraussetzung sowie der Vorschriften und Verfahren für die Verwendung der Ausfalldokumente nach Artikel 26 und 27. Diese Durchführungsrechtsakte werden in Prüfverfahren gemäß Artikel 52 Absatz 2 erlassen.\n(3) Jeder Mitgliedstaat legt für die Zwecke der Artikel 26 und 27 und im Einklang mit diesen Artikeln die Fälle fest, in denen das EDV-gestützte System als nicht verfügbar betrachtet werden kann, sowie die in diesen Fällen einzuhaltenden Vorschriften und Verfahren.","DIR_2020_262 - KAPITEL IV Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung - Abschnitt 2 Verfahren für Beförderungen verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung - Art. 29 Übertragung von Befugnissen und Durchführungsbefugnissen in Bezug auf die im Rahmen des Verfahrens der Steueraussetzung auszutauschenden Dokumente\n\n(1) Die Kommission erlässt delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 51 zur Festlegung der Struktur und des Inhalts der elektronischen Verwaltungsdokumente, die für die Zwecke der Artikel 20 bis 25 über das EDV-gestützte System ausgetauscht werden, sowie der Ausfalldokumente nach Artikel 26 und 27 im Zusammenhang mit einer Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in einem Verfahren der Steueraussetzung.\n(2) Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte zur Festlegung der Vorschriften und Verfahren für den Austausch von elektronischen Verwaltungsdokumenten über das EDV-gestützte System im Zusammenhang mit einer Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in einem Verfahren der Steueraussetzung sowie der Vorschriften und Verfahren für die Verwendung der Ausfalldokumente nach Artikel 26 und 27. Diese Durchführungsrechtsakte werden in Prüfverfahren gemäß Artikel 52 Absatz 2 erlassen.\n(3) Jeder Mitgliedstaat legt für die Zwecke der Artikel 26 und 27 und im Einklang mit diesen Artikeln die Fälle fest, in denen das EDV-gestützte System als nicht verfügbar betrachtet werden kann, sowie die in diesen Fällen einzuhaltenden Vorschriften und Verfahren.",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"Abschnitt 2 Verfahren für Beförderungen verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"Art. 28","Alternative Nachweise des Eingangs oder des Ausgangs","art-28",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"Art. 27","Ausfalldokumente am Bestimmungsort oder bei der Ausfuhr","art-27",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"Art. 26","Nichtverfügbarkeit des EDV-gestützten Systems","art-26",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"Art. 30","Vereinfachte Verfahren in einem Mitgliedstaat","art-30",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"Art. 31","Vereinfachte Verfahren in zwei oder mehr Mitgliedstaaten","art-31",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"Art. 32","Erwerb durch eine Privatperson","art-32",[],false]