[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2020_262-erwgr-41-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2020_262","zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-17","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32020L0262",6959422,"ErwGr. 41","erwgr-41",null,"Erwägungsgründe","Die Verbrauchsteuersätze für Tabakerzeugnisse und alkoholische Getränke, die von den Mitgliedstaaten angewandt werden, weisen aufgrund einer Reihe von Faktoren wie beispielsweise die Steuerpolitik und die Politik im Bereich der öffentlichen Gesundheit Unterschiede auf, die in einigen Fällen erheblich sind. In diesem Kontext sollten die Mitgliedstaaten die Risiken, die Steuerbetrug, Steuervermeidung oder Steuermissbrauch erleichtern, die öffentliche Ordnung oder den Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen bedrohen oder untergraben, eindämmen können. Daher sollten die Mitgliedstaaten angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen können, die sie in die Lage versetzen, festzustellen, ob verbrauchsteuerpflichtige Waren, die durch eine Privatperson vom Gebiet eines Mitgliedstaats in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats befördert wurden, von dieser Privatperson für ihren Eigenbedarf erworben wurden.","DIR_2020_262 - Erwägungsgründe - ErwGr. 41\n\nDie Verbrauchsteuersätze für Tabakerzeugnisse und alkoholische Getränke, die von den Mitgliedstaaten angewandt werden, weisen aufgrund einer Reihe von Faktoren wie beispielsweise die Steuerpolitik und die Politik im Bereich der öffentlichen Gesundheit Unterschiede auf, die in einigen Fällen erheblich sind. In diesem Kontext sollten die Mitgliedstaaten die Risiken, die Steuerbetrug, Steuervermeidung oder Steuermissbrauch erleichtern, die öffentliche Ordnung oder den Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen bedrohen oder untergraben, eindämmen können. Daher sollten die Mitgliedstaaten angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen können, die sie in die Lage versetzen, festzustellen, ob verbrauchsteuerpflichtige Waren, die durch eine Privatperson vom Gebiet eines Mitgliedstaats in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats befördert wurden, von dieser Privatperson für ihren Eigenbedarf erworben wurden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 40","erwgr-40",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 39","erwgr-39",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 38","erwgr-38",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 42","erwgr-42",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 43","erwgr-43",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 44","erwgr-44",[],false]