[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2020_262-erwgr-45-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2020_262","zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-17","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32020L0262",6959426,"ErwGr. 45","erwgr-45",null,"Erwägungsgründe","Um unnötige Investitionen zu vermeiden, sollte die Umstellung auf EDV der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren, die im Gebiet eines Mitgliedstaats in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt und in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats zur Lieferung zu gewerblichen Zwecken verbracht werden, so erfolgen, dass die bestehenden Regelungen für Beförderungen unter Steueraussetzung so weitgehend wie möglich genutzt werden. Zu diesem Zweck und zur Erleichterung solcher Verbringungen sollten die Sicherheitsleistungen für diese Beförderungen an jene für Beförderungen unter Steueraussetzung angepasst werden, um die Auswahl der Sicherheitsleistenden zu erweitern.","DIR_2020_262 - Erwägungsgründe - ErwGr. 45\n\nUm unnötige Investitionen zu vermeiden, sollte die Umstellung auf EDV der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren, die im Gebiet eines Mitgliedstaats in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt und in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats zur Lieferung zu gewerblichen Zwecken verbracht werden, so erfolgen, dass die bestehenden Regelungen für Beförderungen unter Steueraussetzung so weitgehend wie möglich genutzt werden. Zu diesem Zweck und zur Erleichterung solcher Verbringungen sollten die Sicherheitsleistungen für diese Beförderungen an jene für Beförderungen unter Steueraussetzung angepasst werden, um die Auswahl der Sicherheitsleistenden zu erweitern.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 44","erwgr-44",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 43","erwgr-43",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 42","erwgr-42",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 46","erwgr-46",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 47","erwgr-47",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 48","erwgr-48",[],false]