[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2021_1883-erwgr-7-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2021_1883","über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hoch qualifizierten Beschäftigung und zur Aufhebung der Richtlinie 2009\u002F50\u002FEG des Rates","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-11-05","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32021L1883",6959729,"ErwGr. 7","erwgr-7",null,"Erwägungsgründe","Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass für Inhaber einer Blauen Karte EU und Inhaber eines nationalen Aufenthaltstitels für die Zwecke einer hoch qualifizierten Beschäftigung bei Verfahrensrechten und Gleichbehandlungsrechten, Verfahren und dem Zugang zu Informationen gleiche Wettbewerbsbedingungen gelten. Insbesondere sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass für Inhaber einer Blauen Karte EU und ihre Familienangehörigen keine geringeren Verfahrensgarantien und -rechte gelten als für Inhaber eines nationalen Aufenthaltstitels. Die Mitgliedstaaten sollten zudem dafür sorgen, dass Personen, die eine Blaue Karte EU beantragen, bei Anerkennungsverfahren für Arbeitgeber nicht schlechter gestellt sind als Personen, die einen nationalen Aufenthaltstitel beantragen, und dass sie keine höheren Gebühren für die Bearbeitung ihres Antrags zu tragen haben. Schließlich sollten die Mitgliedstaaten Informations- und Werbemaßnahmen für die Blaue Karte EU vornehmen, die sich auf demselben Niveau bewegen wie im Falle nationaler Aufenthaltstitel, beispielsweise bei den nationalen Websites zur legalen Migration, bei Informationskampagnen und bei Schulungsprogrammen für die zuständigen Migrationsbehörden.","DIR_2021_1883 - Erwägungsgründe - ErwGr. 7\n\nDie Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass für Inhaber einer Blauen Karte EU und Inhaber eines nationalen Aufenthaltstitels für die Zwecke einer hoch qualifizierten Beschäftigung bei Verfahrensrechten und Gleichbehandlungsrechten, Verfahren und dem Zugang zu Informationen gleiche Wettbewerbsbedingungen gelten. Insbesondere sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass für Inhaber einer Blauen Karte EU und ihre Familienangehörigen keine geringeren Verfahrensgarantien und -rechte gelten als für Inhaber eines nationalen Aufenthaltstitels. Die Mitgliedstaaten sollten zudem dafür sorgen, dass Personen, die eine Blaue Karte EU beantragen, bei Anerkennungsverfahren für Arbeitgeber nicht schlechter gestellt sind als Personen, die einen nationalen Aufenthaltstitel beantragen, und dass sie keine höheren Gebühren für die Bearbeitung ihres Antrags zu tragen haben. Schließlich sollten die Mitgliedstaaten Informations- und Werbemaßnahmen für die Blaue Karte EU vornehmen, die sich auf demselben Niveau bewegen wie im Falle nationaler Aufenthaltstitel, beispielsweise bei den nationalen Websites zur legalen Migration, bei Informationskampagnen und bei Schulungsprogrammen für die zuständigen Migrationsbehörden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 4","erwgr-4",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 9","erwgr-9",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 10","erwgr-10",[],false]