[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2021_2167-art-27a-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2021_2167","über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung der Richtlinien 2008\u002F48\u002FEG und 2014\u002F17\u002FEU","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-11-05","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32021L2167",6960047,"Art. 27a","art-27a","Informationen zur Änderung der Bedingungen eines Kreditvertrags","TITEL VI ÄNDERUNGEN","Unbeschadet anderer aus dieser Richtlinie erwachsender Pflichten stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass der Kreditgeber dem Verbraucher vor der Änderung der Bedingungen eines Kreditvertrags folgende Informationen mitteilt:\na) eine klare Beschreibung der vorgeschlagenen Änderungen und, gegebenenfalls, des Erfordernisses des Einverständnisses des Verbrauchers oder der gesetzlich eingeführten Änderungen;\nb) den zeitlichen Rahmen für die Umsetzung der in Buchstabe a genannten Änderungen;\nc) die Beschwerdemöglichkeiten, die dem Verbraucher gegen die in Buchstabe a genannten Änderungen zur Verfügung stehen;\nd) die Frist, innerhalb deren eine solche Beschwerde eingelegt werden kann;\ne) die Bezeichnung und die Anschrift der zuständigen Behörde, bei der der Verbraucher diese Beschwerde einreichen kann.“","DIR_2021_2167 - TITEL VI ÄNDERUNGEN - Art. 27a Informationen zur Änderung der Bedingungen eines Kreditvertrags\n\nUnbeschadet anderer aus dieser Richtlinie erwachsender Pflichten stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass der Kreditgeber dem Verbraucher vor der Änderung der Bedingungen eines Kreditvertrags folgende Informationen mitteilt:\na) eine klare Beschreibung der vorgeschlagenen Änderungen und, gegebenenfalls, des Erfordernisses des Einverständnisses des Verbrauchers oder der gesetzlich eingeführten Änderungen;\nb) den zeitlichen Rahmen für die Umsetzung der in Buchstabe a genannten Änderungen;\nc) die Beschwerdemöglichkeiten, die dem Verbraucher gegen die in Buchstabe a genannten Änderungen zur Verfügung stehen;\nd) die Frist, innerhalb deren eine solche Beschwerde eingelegt werden kann;\ne) die Bezeichnung und die Anschrift der zuständigen Behörde, bei der der Verbraucher diese Beschwerde einreichen kann.“",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 28","Änderung der Richtlinie 2014\u002F17\u002FEU","art-28",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 16a","Zahlungsrückstände und Zwangsvollstreckung","art-16a",{"norm_key":32,"title":17,"slug":33},"Art. 11a","art-11a",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"Art. 28a","Übertragung von Gläubigeransprüchen oder des Kreditvertrages selbst","art-28a",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"Art. 29","Ausschuss","art-29",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"Art. 30","Bewertung","art-30",[],false]