[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2021_2167-erwgr-44-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2021_2167","über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung der Richtlinien 2008\u002F48\u002FEG und 2014\u002F17\u002FEU","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-11-05","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32021L2167",6959996,"ErwGr. 44","erwgr-44",null,"Erwägungsgründe","Wenn ein Kreditkäufer oder sein gemäß der vorliegenden Richtlinie benannter Vertreter verpflichtet ist, einen Kreditdienstleister oder ein Kreditinstitut oder ein Nichtkreditinstitut zu bestellen, das gemäß der Richtlinie 2008\u002F48\u002FEG oder der Richtlinie 2014\u002F17\u002FEU von einer zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats beaufsichtigt wird, und sich dafür entscheidet, die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit den Ansprüchen des Kreditgebers aus einem notleidenden Kreditvertrag oder den jeweiligen notleidenden Kreditvertrag selbst zu verwalten und durchzusetzen, so gilt der Kreditkäufer oder sein gemäß der vorliegenden Richtlinie benannter Vertreter als Kreditdienstleister und sollte daher gemäß der vorliegenden Richtlinie eine Zulassung erhalten.","DIR_2021_2167 - Erwägungsgründe - ErwGr. 44\n\nWenn ein Kreditkäufer oder sein gemäß der vorliegenden Richtlinie benannter Vertreter verpflichtet ist, einen Kreditdienstleister oder ein Kreditinstitut oder ein Nichtkreditinstitut zu bestellen, das gemäß der Richtlinie 2008\u002F48\u002FEG oder der Richtlinie 2014\u002F17\u002FEU von einer zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats beaufsichtigt wird, und sich dafür entscheidet, die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit den Ansprüchen des Kreditgebers aus einem notleidenden Kreditvertrag oder den jeweiligen notleidenden Kreditvertrag selbst zu verwalten und durchzusetzen, so gilt der Kreditkäufer oder sein gemäß der vorliegenden Richtlinie benannter Vertreter als Kreditdienstleister und sollte daher gemäß der vorliegenden Richtlinie eine Zulassung erhalten.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 43","erwgr-43",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 42","erwgr-42",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 41","erwgr-41",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 45","erwgr-45",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 46","erwgr-46",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 47","erwgr-47",[],false]