[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2021_338-erwgr-7-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2021_338","zur Änderung der Richtlinie 2014\u002F65\u002FEU im Hinblick auf die Informationspflichten, die Produktüberwachung und die Positionslimits sowie der Richtlinien 2013\u002F36\u002FEU und (EU) 2019\u002F878 im Hinblick auf ihre Anwendung auf Wertpapierfirmen, zur Förderung der wirtschaftlichen Erholung von der COVID-19-Krise","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-11-05","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32021L0338",6960074,"ErwGr. 7","erwgr-7",null,"Erwägungsgründe","Kunden, die in einer dauerhaften Geschäftsbeziehung mit einer Wertpapierfirma stehen, erhalten entweder regelmäßig oder bei Eintreten bestimmter Ereignisse obligatorische Serviceberichte. Weder Wertpapierfirmen noch ihre professionellen Kunden oder geeignete Gegenparteien halten diese Serviceberichte für nützlich. Diese Berichte haben sich insbesondere für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien auf äußerst volatilen Märkten als wenig hilfreich herausgestellt, da sie häufig und in großer Stückzahl bereitgestellt werden. Professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien lesen diese Serviceberichte häufig nicht oder treffen schnelle Anlageentscheidungen, anstatt weiterhin eine langfristige Anlagestrategie zu verfolgen. Geeignete Gegenparteien sollten diese obligatorischen Serviceberichte deshalb nicht mehr erhalten. Professionelle Kunden sollten diese Serviceberichte ebenfalls nicht mehr erhalten, wobei ihnen jedoch die Möglichkeit eingeräumt werden sollte, sich für den Erhalt dieser obligatorischen Serviceberichte zu entscheiden.","DIR_2021_338 - Erwägungsgründe - ErwGr. 7\n\nKunden, die in einer dauerhaften Geschäftsbeziehung mit einer Wertpapierfirma stehen, erhalten entweder regelmäßig oder bei Eintreten bestimmter Ereignisse obligatorische Serviceberichte. Weder Wertpapierfirmen noch ihre professionellen Kunden oder geeignete Gegenparteien halten diese Serviceberichte für nützlich. Diese Berichte haben sich insbesondere für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien auf äußerst volatilen Märkten als wenig hilfreich herausgestellt, da sie häufig und in großer Stückzahl bereitgestellt werden. Professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien lesen diese Serviceberichte häufig nicht oder treffen schnelle Anlageentscheidungen, anstatt weiterhin eine langfristige Anlagestrategie zu verfolgen. Geeignete Gegenparteien sollten diese obligatorischen Serviceberichte deshalb nicht mehr erhalten. Professionelle Kunden sollten diese Serviceberichte ebenfalls nicht mehr erhalten, wobei ihnen jedoch die Möglichkeit eingeräumt werden sollte, sich für den Erhalt dieser obligatorischen Serviceberichte zu entscheiden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 4","erwgr-4",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 9","erwgr-9",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 10","erwgr-10",[],false]