[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2022_2041-erwgr-14-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2022_2041","über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32022L2041",6960338,"ErwGr. 14","erwgr-14",null,"Erwägungsgründe","Nicht alle Arbeitnehmer in der Union sind wirksam durch Mindestlöhne geschützt, denn in einigen Mitgliedstaaten beziehen manche Arbeitnehmer in der Praxis, obwohl sie unter die Mindestlohnregelung fallen, ein geringeres Entgelt als den gesetzlichen Mindestlohn, da geltende Vorschriften nicht eingehalten werden. Es wurde festgestellt, dass solche Verstöße insbesondere Frauen, junge Menschen, Geringqualifizierte, Wanderarbeitnehmer, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen und Arbeitnehmer mit atypischen Beschäftigungsverhältnissen wie befristet Beschäftigte und Teilzeitbeschäftigte und landwirtschaftliche Arbeitskräfte und Gastgewerbepersonal betreffen. Diese Verstöße führen in der Folge zu geringeren Löhnen. In Mitgliedstaaten, in denen sich der Mindestlohnschutz gänzlich aus Tarifverträgen ergibt, geht man davon aus, dass zwischen 2 % und 55 % aller Arbeitnehmer nicht von diesem Schutz erfasst sind.","DIR_2022_2041 - Erwägungsgründe - ErwGr. 14\n\nNicht alle Arbeitnehmer in der Union sind wirksam durch Mindestlöhne geschützt, denn in einigen Mitgliedstaaten beziehen manche Arbeitnehmer in der Praxis, obwohl sie unter die Mindestlohnregelung fallen, ein geringeres Entgelt als den gesetzlichen Mindestlohn, da geltende Vorschriften nicht eingehalten werden. Es wurde festgestellt, dass solche Verstöße insbesondere Frauen, junge Menschen, Geringqualifizierte, Wanderarbeitnehmer, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen und Arbeitnehmer mit atypischen Beschäftigungsverhältnissen wie befristet Beschäftigte und Teilzeitbeschäftigte und landwirtschaftliche Arbeitskräfte und Gastgewerbepersonal betreffen. Diese Verstöße führen in der Folge zu geringeren Löhnen. In Mitgliedstaaten, in denen sich der Mindestlohnschutz gänzlich aus Tarifverträgen ergibt, geht man davon aus, dass zwischen 2 % und 55 % aller Arbeitnehmer nicht von diesem Schutz erfasst sind.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 13","erwgr-13",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 12","erwgr-12",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 11","erwgr-11",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 15","erwgr-15",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 16","erwgr-16",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 17","erwgr-17",[],false]