[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2022_2556-erwgr-5-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2022_2556","zur Änderung der Richtlinien 2009\u002F65\u002FEG, 2009\u002F138\u002FEG, 2011\u002F61\u002FEU, 2013\u002F36\u002FEU, 2014\u002F59\u002FEU, 2014\u002F65\u002FEU, (EU) 2015\u002F2366 und (EU) 2016\u002F2341 hinsichtlich der digitalen operationalen Resilienz im Finanzsektor","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32022L2556",6960624,"ErwGr. 5","erwgr-5",null,"Erwägungsgründe","Die digitale operationale Resilienz ist unverzichtbar, um die kritischen Funktionen und Kerngeschäftsbereiche eines Finanzunternehmens im Falle seiner Abwicklung aufrechtzuerhalten und dadurch Störungen der Realwirtschaft und des Finanzsystems zu vermeiden. Größere betriebliche Vorfälle können die Fähigkeit eines Finanzunternehmens, den Betrieb aufrechtzuerhalten, beeinträchtigen und die Abwicklungsziele gefährden. Bestimmte vertragliche Vereinbarungen betreffend die Nutzung von IKT-Dienstleistungen sind unverzichtbar, um die Aufrechterhaltung des Betriebs sicherzustellen und im Falle der Abwicklung die erforderlichen Daten bereitzustellen. Um die Richtlinie 2014\u002F59\u002FEU mit den Zielen des Unionsrahmens für die operationale Resilienz in Einklang zu bringen, sollte sie entsprechend geändert werden, damit sichergestellt ist, dass Informationen über die operationale Resilienz im Zusammenhang mit der Abwicklungsplanung und der Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Finanzunternehmen berücksichtigt werden.","DIR_2022_2556 - Erwägungsgründe - ErwGr. 5\n\nDie digitale operationale Resilienz ist unverzichtbar, um die kritischen Funktionen und Kerngeschäftsbereiche eines Finanzunternehmens im Falle seiner Abwicklung aufrechtzuerhalten und dadurch Störungen der Realwirtschaft und des Finanzsystems zu vermeiden. Größere betriebliche Vorfälle können die Fähigkeit eines Finanzunternehmens, den Betrieb aufrechtzuerhalten, beeinträchtigen und die Abwicklungsziele gefährden. Bestimmte vertragliche Vereinbarungen betreffend die Nutzung von IKT-Dienstleistungen sind unverzichtbar, um die Aufrechterhaltung des Betriebs sicherzustellen und im Falle der Abwicklung die erforderlichen Daten bereitzustellen. Um die Richtlinie 2014\u002F59\u002FEU mit den Zielen des Unionsrahmens für die operationale Resilienz in Einklang zu bringen, sollte sie entsprechend geändert werden, damit sichergestellt ist, dass Informationen über die operationale Resilienz im Zusammenhang mit der Abwicklungsplanung und der Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Finanzunternehmen berücksichtigt werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 2","erwgr-2",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 8","erwgr-8",[],false]