[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2023_1791-erwgr-19-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2023_1791","zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023\u002F955 (Neufassung)","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-11-28","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32023L1791",6961258,"ErwGr. 19","erwgr-19",null,"Erwägungsgründe","Um eine Wirkung zu erzielen, muss der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ von den nationalen, regionalen, lokalen und sektoralen Entscheidungsträgern bei allen einschlägigen Szenarien und Politik-, Planungs- und größeren Investitionsentscheidungen – d. h. Großinvestitionen mit einem Wert von jeweils mehr als 100 000 000 EUR bzw. 175 000 000 EUR bei Verkehrsinfrastrukturprojekten –, die sich auf den Energieverbrauch oder die Energieversorgung auswirken, konsequent angewandt werden. Die ordnungsgemäße Anwendung des Grundsatzes erfordert die Anwendung der richtigen Methode für die Kosten-Nutzen-Analyse, die Schaffung der Voraussetzungen für energieeffiziente Lösungen und eine angemessene Überwachung. Kosten-Nutzen-Analysen sollten systematisch entwickelt und durchgeführt werden, sollten auf den aktuellsten Informationen über die Energiepreise beruhen und sollten Szenarien für steigende Preise – etwa aufgrund abnehmender Zahlen von Zertifikaten des Emissionshandelssystems der Union (EU-EHS) nach der Richtlinie 2003\u002F87\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates (8) – einschließen, um einen Anreiz für die Anwendung von Energieeffizienzmaßnahmen zu schaffen. Nachfrageseitigen Lösungen sollte Vorrang eingeräumt werden, wenn sie im Hinblick auf die Erreichung der politischen Ziele kostengünstiger sind als Investitionen in die Energieversorgungsinfrastruktur. Flexibilität auf der Nachfrageseite kann den Verbrauchern und der Gesellschaft insgesamt – einschließlich der lokalen Gemeinschaften – breitere wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche Vorteile bringen, die Effizienz des Energiesystems steigern und die Energiekosten senken, zum Beispiel durch Senkung der Kosten für den Netzbetrieb, was zu niedrigeren Tarifen für alle Verbraucher führt. Die Mitgliedstaaten sollten den potenziellen Nutzen der nachfrageseitigen Flexibilität bei der Anwendung des Grundsatzes „Energieeffizienz an erster Stelle“ berücksichtigen und gegebenenfalls Laststeuerung – sowohl auf zentraler als auch auf dezentraler Ebene –, Energiespeicherung und intelligente Lösungen als Teil ihrer Bemühungen zur Steigerung der Effizienz des integrierten Energiesystems in Erwägung ziehen.","DIR_2023_1791 - Erwägungsgründe - ErwGr. 19\n\nUm eine Wirkung zu erzielen, muss der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ von den nationalen, regionalen, lokalen und sektoralen Entscheidungsträgern bei allen einschlägigen Szenarien und Politik-, Planungs- und größeren Investitionsentscheidungen – d. h. Großinvestitionen mit einem Wert von jeweils mehr als 100 000 000 EUR bzw. 175 000 000 EUR bei Verkehrsinfrastrukturprojekten –, die sich auf den Energieverbrauch oder die Energieversorgung auswirken, konsequent angewandt werden. Die ordnungsgemäße Anwendung des Grundsatzes erfordert die Anwendung der richtigen Methode für die Kosten-Nutzen-Analyse, die Schaffung der Voraussetzungen für energieeffiziente Lösungen und eine angemessene Überwachung. Kosten-Nutzen-Analysen sollten systematisch entwickelt und durchgeführt werden, sollten auf den aktuellsten Informationen über die Energiepreise beruhen und sollten Szenarien für steigende Preise – etwa aufgrund abnehmender Zahlen von Zertifikaten des Emissionshandelssystems der Union (EU-EHS) nach der Richtlinie 2003\u002F87\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates (8) – einschließen, um einen Anreiz für die Anwendung von Energieeffizienzmaßnahmen zu schaffen. Nachfrageseitigen Lösungen sollte Vorrang eingeräumt werden, wenn sie im Hinblick auf die Erreichung der politischen Ziele kostengünstiger sind als Investitionen in die Energieversorgungsinfrastruktur. Flexibilität auf der Nachfrageseite kann den Verbrauchern und der Gesellschaft insgesamt – einschließlich der lokalen Gemeinschaften – breitere wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche Vorteile bringen, die Effizienz des Energiesystems steigern und die Energiekosten senken, zum Beispiel durch Senkung der Kosten für den Netzbetrieb, was zu niedrigeren Tarifen für alle Verbraucher führt. Die Mitgliedstaaten sollten den potenziellen Nutzen der nachfrageseitigen Flexibilität bei der Anwendung des Grundsatzes „Energieeffizienz an erster Stelle“ berücksichtigen und gegebenenfalls Laststeuerung – sowohl auf zentraler als auch auf dezentraler Ebene –, Energiespeicherung und intelligente Lösungen als Teil ihrer Bemühungen zur Steigerung der Effizienz des integrierten Energiesystems in Erwägung ziehen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 18","erwgr-18",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 17","erwgr-17",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 16","erwgr-16",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 20","erwgr-20",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 21","erwgr-21",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 22","erwgr-22",[],false]