[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2023_1791-erwgr-54-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2023_1791","zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023\u002F955 (Neufassung)","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-11-28","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32023L1791",6961293,"ErwGr. 54","erwgr-54",null,"Erwägungsgründe","Es ist wichtig, dass die Mitgliedstaaten öffentliche Einrichtungen bei der Einführung von Energieeffizienzanforderungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und gegebenenfalls bei der umweltgerechten Vergabe öffentlicher Aufträge unterstützen, indem sie die erforderlichen Leitlinien und Methoden für die Bewertung der Lebenszykluskosten sowie der Umweltauswirkungen und -kosten bereitstellen. Gut konzipierte Instrumente, insbesondere digitale Tools, dürften vor allem in kleineren Mitgliedstaaten, die möglicherweise nicht über ausreichende Kapazitäten für die Vorbereitung von Ausschreibungen verfügen, die Vergabeverfahren erleichtern und die Verwaltungskosten senken. In diesem Zusammenhang sollten die Mitgliedstaaten die Nutzung digitaler Tools und die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Auftraggebern, auch grenzübergreifend, zum Zwecke des Austauschs bewährter Verfahren aktiv fördern.","DIR_2023_1791 - Erwägungsgründe - ErwGr. 54\n\nEs ist wichtig, dass die Mitgliedstaaten öffentliche Einrichtungen bei der Einführung von Energieeffizienzanforderungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und gegebenenfalls bei der umweltgerechten Vergabe öffentlicher Aufträge unterstützen, indem sie die erforderlichen Leitlinien und Methoden für die Bewertung der Lebenszykluskosten sowie der Umweltauswirkungen und -kosten bereitstellen. Gut konzipierte Instrumente, insbesondere digitale Tools, dürften vor allem in kleineren Mitgliedstaaten, die möglicherweise nicht über ausreichende Kapazitäten für die Vorbereitung von Ausschreibungen verfügen, die Vergabeverfahren erleichtern und die Verwaltungskosten senken. In diesem Zusammenhang sollten die Mitgliedstaaten die Nutzung digitaler Tools und die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Auftraggebern, auch grenzübergreifend, zum Zwecke des Austauschs bewährter Verfahren aktiv fördern.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 53","erwgr-53",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 52","erwgr-52",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 51","erwgr-51",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 55","erwgr-55",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 56","erwgr-56",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 57","erwgr-57",[],false]