[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2023_1791-erwgr-58-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2023_1791","zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023\u002F955 (Neufassung)","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-11-28","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32023L1791",6961297,"ErwGr. 58","erwgr-58",null,"Erwägungsgründe","Die Richtlinie 2010\u002F75\u002FEU des Europäischen Parlaments und des Rates (21) legt Vorschriften für Anlagen fest, die zur Energieerzeugung beitragen oder Energie zu Produktionszwecken nutzen, und sieht vor, dass Informationen über die in der Anlage verwendete oder erzeugte Energie gemäß Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b jener Richtlinie in den Anträgen auf integrierte Genehmigungen enthalten sein müssen. Darüber hinaus ist in Artikel 11 jener Richtlinie festgelegt, dass die effiziente Nutzung von Energie eines der allgemeinen Prinzipien der Grundpflichten der Betreiber und eines der Kriterien für die Ermittlung der besten verfügbaren Techniken gemäß Anhang III jener Richtlinie ist. Wie effizient der Betrieb von Energiesystemen zu einem bestimmten Zeitpunkt ist, hängt davon ab, ob Energie aus verschiedenen Quellen mit unterschiedlicher Trägheit und Anlaufzeit reibungslos und flexibel in das Netz eingespeist werden kann. Wenn die Effizienz verbessert wird, wird erneuerbare Energie besser genutzt werden können.","DIR_2023_1791 - Erwägungsgründe - ErwGr. 58\n\nDie Richtlinie 2010\u002F75\u002FEU des Europäischen Parlaments und des Rates (21) legt Vorschriften für Anlagen fest, die zur Energieerzeugung beitragen oder Energie zu Produktionszwecken nutzen, und sieht vor, dass Informationen über die in der Anlage verwendete oder erzeugte Energie gemäß Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b jener Richtlinie in den Anträgen auf integrierte Genehmigungen enthalten sein müssen. Darüber hinaus ist in Artikel 11 jener Richtlinie festgelegt, dass die effiziente Nutzung von Energie eines der allgemeinen Prinzipien der Grundpflichten der Betreiber und eines der Kriterien für die Ermittlung der besten verfügbaren Techniken gemäß Anhang III jener Richtlinie ist. Wie effizient der Betrieb von Energiesystemen zu einem bestimmten Zeitpunkt ist, hängt davon ab, ob Energie aus verschiedenen Quellen mit unterschiedlicher Trägheit und Anlaufzeit reibungslos und flexibel in das Netz eingespeist werden kann. Wenn die Effizienz verbessert wird, wird erneuerbare Energie besser genutzt werden können.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 57","erwgr-57",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 56","erwgr-56",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 55","erwgr-55",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 59","erwgr-59",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 60","erwgr-60",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 61","erwgr-61",[],false]