[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2023_2225-erwgr-67-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2023_2225","über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2008\u002F48\u002FEG","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2023-10-30","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32023L2225",6961578,"ErwGr. 67","erwgr-67",null,"Erwägungsgründe","Bei verbundenen Kreditverträgen stehen der Erwerb von Waren oder Dienstleistungen mit dem zu diesem Zwecke abgeschlossenen Kreditvertrag in einem gegenseitigen Abhängigkeitsverhältnis. Übt der Verbraucher sein Widerrufsrecht in Bezug auf den Kaufvertrag nach dem Unionsrecht aus, so sollte der Verbraucher daher auch nicht mehr an den damit verbundenen Kreditvertrag gebunden sein. Dies sollte nicht das nationale Recht für verbundene Kreditverträge in den Fällen berühren, in denen ein Kaufvertrag unwirksam geworden ist oder in denen der Verbraucher sein Widerrufsrecht nach nationalem Recht ausgeübt hat. Ferner sollte dies nicht die Verbraucher im Rahmen nationaler Rechtsvorschriften eingeräumten Rechte berühren, wonach zwischen einem Verbraucher und einem Warenlieferanten oder Dienstleistungserbringer weder eine Verpflichtung eingegangen noch eine Zahlung geleistet werden darf, solange der Verbraucher den Kreditvertrag, mit dem der Erwerb der Waren oder Dienstleistungen finanziert werden soll, nicht unterzeichnet hat.","DIR_2023_2225 - Erwägungsgründe - ErwGr. 67\n\nBei verbundenen Kreditverträgen stehen der Erwerb von Waren oder Dienstleistungen mit dem zu diesem Zwecke abgeschlossenen Kreditvertrag in einem gegenseitigen Abhängigkeitsverhältnis. Übt der Verbraucher sein Widerrufsrecht in Bezug auf den Kaufvertrag nach dem Unionsrecht aus, so sollte der Verbraucher daher auch nicht mehr an den damit verbundenen Kreditvertrag gebunden sein. Dies sollte nicht das nationale Recht für verbundene Kreditverträge in den Fällen berühren, in denen ein Kaufvertrag unwirksam geworden ist oder in denen der Verbraucher sein Widerrufsrecht nach nationalem Recht ausgeübt hat. Ferner sollte dies nicht die Verbraucher im Rahmen nationaler Rechtsvorschriften eingeräumten Rechte berühren, wonach zwischen einem Verbraucher und einem Warenlieferanten oder Dienstleistungserbringer weder eine Verpflichtung eingegangen noch eine Zahlung geleistet werden darf, solange der Verbraucher den Kreditvertrag, mit dem der Erwerb der Waren oder Dienstleistungen finanziert werden soll, nicht unterzeichnet hat.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 66","erwgr-66",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 65","erwgr-65",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 64","erwgr-64",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 68","erwgr-68",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 69","erwgr-69",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 70","erwgr-70",[],false]