[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2023_2226-erwgr-32-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2023_2226","zur Änderung der Richtlinie 2011\u002F16\u002FEU des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2023-11-20","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32023L2226",6961716,"ErwGr. 32","erwgr-32",null,"Erwägungsgründe","Der fehlende Austausch von Steuervorbescheiden für natürliche Personen bedeutet, dass die Steuerverwaltungen unter Umständen keine Kenntnis von diesen Vorbescheiden haben. Es besteht daher die Gefahr, dass Gelegenheiten für Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung entstehen. Um diese Gefahr zu reduzieren und den Verwaltungsaufwand zu verringern, sollte sich der automatische Austausch über grenzüberschreitende Vorbescheide auch auf solche Bescheide erstrecken, bei denen der Betrag der Transaktion oder der Reihe von Transaktionen, auf die sich der Vorbescheid bezieht, einen bestimmten Schwellenwert überschreitet.","DIR_2023_2226 - Erwägungsgründe - ErwGr. 32\n\nDer fehlende Austausch von Steuervorbescheiden für natürliche Personen bedeutet, dass die Steuerverwaltungen unter Umständen keine Kenntnis von diesen Vorbescheiden haben. Es besteht daher die Gefahr, dass Gelegenheiten für Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung entstehen. Um diese Gefahr zu reduzieren und den Verwaltungsaufwand zu verringern, sollte sich der automatische Austausch über grenzüberschreitende Vorbescheide auch auf solche Bescheide erstrecken, bei denen der Betrag der Transaktion oder der Reihe von Transaktionen, auf die sich der Vorbescheid bezieht, einen bestimmten Schwellenwert überschreitet.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 31","erwgr-31",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 30","erwgr-30",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 29","erwgr-29",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 33","erwgr-33",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 34","erwgr-34",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 35","erwgr-35",[],false]