[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2023_2226-erwgr-9-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2023_2226","zur Änderung der Richtlinie 2011\u002F16\u002FEU des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2023-11-20","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32023L2226",6961693,"ErwGr. 9","erwgr-9",null,"Erwägungsgründe","Auf internationaler Ebene zielt der Melderahmen für Kryptowerte der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der in Teil I des am 26. August 2022 von der OECD beschlossenen Dokuments „Crypto-asset Reporting Framework and Amendments to the Common Reporting Standard“ (im Folgenden „OECD-Melderahmen für Kryptowerte“) festgelegt ist, darauf ab, für mehr Steuertransparenz bei Kryptowerten und deren Meldung zu sorgen. Die Unionsvorschriften sollten dem von der OECD entwickelten Rahmen Rechnung tragen, um die Wirksamkeit des Informationsaustauschs zu erhöhen und den Verwaltungsaufwand zu verringern. Bei der Umsetzung dieser Richtlinie sollten die Mitgliedstaaten die Kommentare zum Muster für eine Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden, die im am 8. Juni 2023 durch die OECD veröffentlichen Dokument „International Standards for Automatic Exchange of Information in Tax Matters: Crypto-Asset Reporting Framework and 2023 update to the Common Reporting Standard“ festgelegt sind, (im Folgenden „Kommentare zu dem Muster für eine Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden“) und zum OECD-Melderahmen für Kryptowerte als Referenz oder zur Auslegung sowie zur Gewährleistung der einheitlichen Anwendung in allen Mitgliedstaaten verwenden.","DIR_2023_2226 - Erwägungsgründe - ErwGr. 9\n\nAuf internationaler Ebene zielt der Melderahmen für Kryptowerte der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der in Teil I des am 26. August 2022 von der OECD beschlossenen Dokuments „Crypto-asset Reporting Framework and Amendments to the Common Reporting Standard“ (im Folgenden „OECD-Melderahmen für Kryptowerte“) festgelegt ist, darauf ab, für mehr Steuertransparenz bei Kryptowerten und deren Meldung zu sorgen. Die Unionsvorschriften sollten dem von der OECD entwickelten Rahmen Rechnung tragen, um die Wirksamkeit des Informationsaustauschs zu erhöhen und den Verwaltungsaufwand zu verringern. Bei der Umsetzung dieser Richtlinie sollten die Mitgliedstaaten die Kommentare zum Muster für eine Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden, die im am 8. Juni 2023 durch die OECD veröffentlichen Dokument „International Standards for Automatic Exchange of Information in Tax Matters: Crypto-Asset Reporting Framework and 2023 update to the Common Reporting Standard“ festgelegt sind, (im Folgenden „Kommentare zu dem Muster für eine Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden“) und zum OECD-Melderahmen für Kryptowerte als Referenz oder zur Auslegung sowie zur Gewährleistung der einheitlichen Anwendung in allen Mitgliedstaaten verwenden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 6","erwgr-6",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 10","erwgr-10",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 11","erwgr-11",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 12","erwgr-12",[],false]