[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2023_2413-erwgr-10-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2023_2413","zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018\u002F2001, der Verordnung (EU) 2018\u002F1999 und der Richtlinie 98\u002F70\u002FEG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015\u002F652 des Rates","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2023-10-31","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32023L2413",6961807,"ErwGr. 10","erwgr-10",null,"Erwägungsgründe","Es wird zunehmend anerkannt, dass die Bioenergiepolitik dem Prinzip der Kaskadennutzung von Biomasse angepasst werden muss. Dieses Prinzip zielt darauf ab, die Ressourceneffizienz der Biomassenutzung zu erreichen, indem der stofflichen Nutzung der Biomasse, wo immer möglich, der Vorrang vor der energetischen Nutzung eingeräumt wird, um so die Menge der im System verfügbaren Biomasse zu erhöhen. Eine solche Ausrichtung soll einen fairen Zugang zum Markt für Biomasse-Rohstoffe für die Entwicklung innovativer biobasierter Lösungen mit hohem Mehrwert und einer nachhaltigen kreislauforientierten Bioökonomie sicherstellen. Bei der Entwicklung von Förderregelungen für Bioenergie sollten die Mitgliedstaaten daher neben dem verfügbaren Angebot nachhaltiger Biomasse für die energetische und nichtenergetische Nutzung und der Erhaltung der nationalen Kohlenstoffsenken und Ökosysteme in Wäldern auch das Prinzip der Kreislaufwirtschaft, das Prinzip der Kaskadennutzung von Biomasse sowie die Abfallhierarchie gemäß der Richtlinie 2008\u002F98\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates (10) berücksichtigen. Im Einklang mit dem Prinzip der Kaskadennutzung von Biomasse sollte Holzbiomasse entsprechend ihrem höchsten wirtschaftlichen und ökologischen Mehrwert in folgender Rangfolge eingesetzt werden: Holzprodukte, Verlängerung der Lebensdauer von holzbasierten Produkten, Wiederverwendung, Recycling, Bioenergie und Beseitigung. Wenn keine anderweitige Verwendung von Holzbiomasse wirtschaftlich tragfähig oder ökologisch angemessen ist, trägt die energetische Verwertung dazu bei, die Erzeugung von Energie aus nicht erneuerbaren Quellen zu verringern. Die Förderregelungen der Mitgliedstaaten für Bioenergie sollten daher auf Rohstoffe ausgerichtet werden, für die auf dem Markt geringer Wettbewerb mit den Wirtschaftszweigen für Werkstoffe besteht und deren Gewinnung als sowohl für das Klima als auch für die biologische Vielfalt positiv angesehen wird, um keine negativen Anreize für nicht nachhaltige Bioenergiepfade zu setzen, die im Bericht 2021 der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission mit dem Titel „The use of woody biomass for energy production in the EU“ („Einsatz von Holzbiomasse zur Energieerzeugung in der EU“) ermittelt wurden.\nGleichzeitig sind bei der Durchführung von Maßnahmen zur Sicherstellung der Anwendung des Prinzips der Kaskadennutzung von Biomasse die nationalen Besonderheiten zu berücksichtigen, an denen sich die Mitgliedstaaten bei der Gestaltung ihrer Förderregelungen orientieren. Den Mitgliedstaaten sollte es gestattet sein, in hinreichend begründeten Fällen von diesem Prinzip abzuweichen, z. B. wenn dies aus Gründen der Energieversorgungssicherheit erforderlich ist, z. B. bei besonders schweren Kältebedingungen. Den Mitgliedstaaten sollte es auch gestattet sein, von dem Prinzip abzuweichen, wenn es keine Wirtschaftszweige oder Verarbeitungsanlagen gibt, die bestimmte Rohstoffe innerhalb eines geografischen Gebiets mit höherem Mehrwert nutzen könnten. In einem solchen Fall wäre der Transport über dieses Gebiet hinaus zum Zweck einer derartigen Nutzung aus wirtschaftlicher oder ökologischer Sicht möglicherweise nicht gerechtfertigt. Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission alle derartigen Abweichungen mitteilen. Die Mitgliedstaaten sollten keine direkte finanzielle Unterstützung für die Energieerzeugung aus Säge- und Furnierrundholz, Rundholz in Industriequalität, Stümpfen und Wurzeln gewähren. Für die Zwecke dieser Richtlinie gelten Steuervergünstigungen nicht als direkte finanzielle Unterstützung. Abfallvermeidung und -wiederverwendung sowie Abfallrecycling sollten Vorrang haben. Die Mitgliedstaaten sollten keine Förderregelungen aufstellen, die den Zielvorgaben für die Abfallbehandlung zuwiderlaufen und zu einer ineffizienten Nutzung recyclingfähiger Abfälle führen würden. Um eine effizientere Nutzung von Bioenergie sicherzustellen, sollten die Mitgliedstaaten zudem für ausschließlich elektrizitätserzeugende Anlagen keine neue Förderung mehr gewähren und Förderungen nicht mehr erneuern, es sei denn, die Anlagen befinden sich in Regionen mit einem besonderen Status bei der Abkehr von fossilen Brennstoffen oder in den in Artikel 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) genannten Gebieten in äußerster Randlage oder in den Anlagen wird CO2-Abscheidung und -speicherung eingesetzt.","DIR_2023_2413 - Erwägungsgründe - ErwGr. 10\n\nEs wird zunehmend anerkannt, dass die Bioenergiepolitik dem Prinzip der Kaskadennutzung von Biomasse angepasst werden muss. Dieses Prinzip zielt darauf ab, die Ressourceneffizienz der Biomassenutzung zu erreichen, indem der stofflichen Nutzung der Biomasse, wo immer möglich, der Vorrang vor der energetischen Nutzung eingeräumt wird, um so die Menge der im System verfügbaren Biomasse zu erhöhen. Eine solche Ausrichtung soll einen fairen Zugang zum Markt für Biomasse-Rohstoffe für die Entwicklung innovativer biobasierter Lösungen mit hohem Mehrwert und einer nachhaltigen kreislauforientierten Bioökonomie sicherstellen. Bei der Entwicklung von Förderregelungen für Bioenergie sollten die Mitgliedstaaten daher neben dem verfügbaren Angebot nachhaltiger Biomasse für die energetische und nichtenergetische Nutzung und der Erhaltung der nationalen Kohlenstoffsenken und Ökosysteme in Wäldern auch das Prinzip der Kreislaufwirtschaft, das Prinzip der Kaskadennutzung von Biomasse sowie die Abfallhierarchie gemäß der Richtlinie 2008\u002F98\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates (10) berücksichtigen. Im Einklang mit dem Prinzip der Kaskadennutzung von Biomasse sollte Holzbiomasse entsprechend ihrem höchsten wirtschaftlichen und ökologischen Mehrwert in folgender Rangfolge eingesetzt werden: Holzprodukte, Verlängerung der Lebensdauer von holzbasierten Produkten, Wiederverwendung, Recycling, Bioenergie und Beseitigung. Wenn keine anderweitige Verwendung von Holzbiomasse wirtschaftlich tragfähig oder ökologisch angemessen ist, trägt die energetische Verwertung dazu bei, die Erzeugung von Energie aus nicht erneuerbaren Quellen zu verringern. Die Förderregelungen der Mitgliedstaaten für Bioenergie sollten daher auf Rohstoffe ausgerichtet werden, für die auf dem Markt geringer Wettbewerb mit den Wirtschaftszweigen für Werkstoffe besteht und deren Gewinnung als sowohl für das Klima als auch für die biologische Vielfalt positiv angesehen wird, um keine negativen Anreize für nicht nachhaltige Bioenergiepfade zu setzen, die im Bericht 2021 der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission mit dem Titel „The use of woody biomass for energy production in the EU“ („Einsatz von Holzbiomasse zur Energieerzeugung in der EU“) ermittelt wurden.\nGleichzeitig sind bei der Durchführung von Maßnahmen zur Sicherstellung der Anwendung des Prinzips der Kaskadennutzung von Biomasse die nationalen Besonderheiten zu berücksichtigen, an denen sich die Mitgliedstaaten bei der Gestaltung ihrer Förderregelungen orientieren. Den Mitgliedstaaten sollte es gestattet sein, in hinreichend begründeten Fällen von diesem Prinzip abzuweichen, z. B. wenn dies aus Gründen der Energieversorgungssicherheit erforderlich ist, z. B. bei besonders schweren Kältebedingungen. Den Mitgliedstaaten sollte es auch gestattet sein, von dem Prinzip abzuweichen, wenn es keine Wirtschaftszweige oder Verarbeitungsanlagen gibt, die bestimmte Rohstoffe innerhalb eines geografischen Gebiets mit höherem Mehrwert nutzen könnten. In einem solchen Fall wäre der Transport über dieses Gebiet hinaus zum Zweck einer derartigen Nutzung aus wirtschaftlicher oder ökologischer Sicht möglicherweise nicht gerechtfertigt. Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission alle derartigen Abweichungen mitteilen. Die Mitgliedstaaten sollten keine direkte finanzielle Unterstützung für die Energieerzeugung aus Säge- und Furnierrundholz, Rundholz in Industriequalität, Stümpfen und Wurzeln gewähren. Für die Zwecke dieser Richtlinie gelten Steuervergünstigungen nicht als direkte finanzielle Unterstützung. Abfallvermeidung und -wiederverwendung sowie Abfallrecycling sollten Vorrang haben. Die Mitgliedstaaten sollten keine Förderregelungen aufstellen, die den Zielvorgaben für die Abfallbehandlung zuwiderlaufen und zu einer ineffizienten Nutzung recyclingfähiger Abfälle führen würden. Um eine effizientere Nutzung von Bioenergie sicherzustellen, sollten die Mitgliedstaaten zudem für ausschließlich elektrizitätserzeugende Anlagen keine neue Förderung mehr gewähren und Förderungen nicht mehr erneuern, es sei denn, die Anlagen befinden sich in Regionen mit einem besonderen Status bei der Abkehr von fossilen Brennstoffen oder in den in Artikel 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) genannten Gebieten in äußerster Randlage oder in den Anlagen wird CO2-Abscheidung und -speicherung eingesetzt.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 9","erwgr-9",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 7","erwgr-7",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 11","erwgr-11",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 12","erwgr-12",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 13","erwgr-13",[],false]