[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2023_2413-erwgr-22-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2023_2413","zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018\u002F2001, der Verordnung (EU) 2018\u002F1999 und der Richtlinie 98\u002F70\u002FEG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015\u002F652 des Rates","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2023-10-31","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32023L2413",6961819,"ErwGr. 22","erwgr-22",null,"Erwägungsgründe","Eine weitere Vereinfachung und Verkürzung der administrativen Genehmigungsverfahren für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie, einschließlich Energieanlagen, die verschiedene Quellen erneuerbarer Energie kombinieren, Wärmepumpen, Energiespeicher am selben Standort, einschließlich Anlagen zur Speicherung von Elektrizität und Wärme, sowie Anlagen, die für den Anschluss solcher Anlagen, der Wärmepumpen und der Energiespeicher und die Integration von erneuerbarer Energie in Wärme- und Kältenetze auf koordinierte und harmonisierte Weise benötigt werden, ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die Union ihre hochgesteckten Klima- und Energieziele für 2030 und das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 erreicht, wobei der Grundsatz der Schadensvermeidung des europäischen Grünen Deals berücksichtigt werden und die interne Verteilung der Zuständigkeiten in den Mitgliedstaaten davon unberührt bleiben sollte.","DIR_2023_2413 - Erwägungsgründe - ErwGr. 22\n\nEine weitere Vereinfachung und Verkürzung der administrativen Genehmigungsverfahren für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie, einschließlich Energieanlagen, die verschiedene Quellen erneuerbarer Energie kombinieren, Wärmepumpen, Energiespeicher am selben Standort, einschließlich Anlagen zur Speicherung von Elektrizität und Wärme, sowie Anlagen, die für den Anschluss solcher Anlagen, der Wärmepumpen und der Energiespeicher und die Integration von erneuerbarer Energie in Wärme- und Kältenetze auf koordinierte und harmonisierte Weise benötigt werden, ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die Union ihre hochgesteckten Klima- und Energieziele für 2030 und das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 erreicht, wobei der Grundsatz der Schadensvermeidung des europäischen Grünen Deals berücksichtigt werden und die interne Verteilung der Zuständigkeiten in den Mitgliedstaaten davon unberührt bleiben sollte.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 21","erwgr-21",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 20","erwgr-20",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 19","erwgr-19",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 23","erwgr-23",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 24","erwgr-24",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 25","erwgr-25",[],false]