[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2023_2413-erwgr-23-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2023_2413","zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018\u002F2001, der Verordnung (EU) 2018\u002F1999 und der Richtlinie 98\u002F70\u002FEG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015\u002F652 des Rates","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2023-10-31","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32023L2413",6961820,"ErwGr. 23","erwgr-23",null,"Erwägungsgründe","Die Einführung kürzerer und eindeutiger Fristen für die Entscheidungen der Behörden, die für die Erteilung der Genehmigung für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie auf der Grundlage eines vollständigen Antrags zuständig sind, soll die Umsetzung von Projekten im Bereich Energie aus erneuerbaren Quellen beschleunigen. Der Zeitraum für den Bau der Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energiequellen und ihrer Netzanschlüsse sollte nicht auf diese Fristen angerechnet werden, es sei denn, er fällt mit anderen Verwaltungsschritten im Genehmigungsverfahren zusammen. Es ist jedoch angezeigt, zwischen Projekten in Gebieten zu unterscheiden, die für die Umsetzung von Projekten im Bereich Energie aus erneuerbaren Quellen besonders geeignet sind und für die die Fristen gestrafft werden können, d. h. Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie, und Projekten, die außerhalb dieser Gebiete angesiedelt sind. Bei dieser Fristsetzung sollte den Besonderheiten von Projekten im Bereich der Offshore-Energie aus erneuerbaren Quellen Rechnung getragen werden.","DIR_2023_2413 - Erwägungsgründe - ErwGr. 23\n\nDie Einführung kürzerer und eindeutiger Fristen für die Entscheidungen der Behörden, die für die Erteilung der Genehmigung für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie auf der Grundlage eines vollständigen Antrags zuständig sind, soll die Umsetzung von Projekten im Bereich Energie aus erneuerbaren Quellen beschleunigen. Der Zeitraum für den Bau der Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energiequellen und ihrer Netzanschlüsse sollte nicht auf diese Fristen angerechnet werden, es sei denn, er fällt mit anderen Verwaltungsschritten im Genehmigungsverfahren zusammen. Es ist jedoch angezeigt, zwischen Projekten in Gebieten zu unterscheiden, die für die Umsetzung von Projekten im Bereich Energie aus erneuerbaren Quellen besonders geeignet sind und für die die Fristen gestrafft werden können, d. h. Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie, und Projekten, die außerhalb dieser Gebiete angesiedelt sind. Bei dieser Fristsetzung sollte den Besonderheiten von Projekten im Bereich der Offshore-Energie aus erneuerbaren Quellen Rechnung getragen werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 22","erwgr-22",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 21","erwgr-21",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 20","erwgr-20",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 24","erwgr-24",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 25","erwgr-25",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 26","erwgr-26",[],false]