[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2023_2413-erwgr-3-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":29,"citing_decisions":39,"is_thin":40},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2023_2413","zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018\u002F2001, der Verordnung (EU) 2018\u002F1999 und der Richtlinie 98\u002F70\u002FEG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015\u002F652 des Rates","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2023-10-31","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32023L2413",6961800,"ErwGr. 3","erwgr-3",null,"Erwägungsgründe","Mit der Richtlinie (EU) 2018\u002F2001 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) wurde das verbindliche Gesamtziel der Union festgelegt, 2030 einen Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch der Union von mindestens 32 % zu erreichen. Laut dem Klimazielplan für 2030, der in der Mitteilung der Kommission vom 17. September 2020 mit dem Titel „Mehr Ehrgeiz für das Klimaziel Europas bis 2030“ dargelegt ist, müsste der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch bis 2030 auf 40 % gesteigert werden, um das THG-Reduktionsziel der Union zu erreichen. In diesem Zusammenhang schlug die Kommission im Juli 2021 im Rahmen des Pakets zur Umsetzung des europäischen Grünen Deals vor, den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Energiemix bis 2030 im Vergleich zu 2020 zu verdoppeln und einen Anteil von mindestens 40 % zu erreichen.","DIR_2023_2413 - Erwägungsgründe - ErwGr. 3\n\nMit der Richtlinie (EU) 2018\u002F2001 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) wurde das verbindliche Gesamtziel der Union festgelegt, 2030 einen Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch der Union von mindestens 32 % zu erreichen. Laut dem Klimazielplan für 2030, der in der Mitteilung der Kommission vom 17. September 2020 mit dem Titel „Mehr Ehrgeiz für das Klimaziel Europas bis 2030“ dargelegt ist, müsste der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch bis 2030 auf 40 % gesteigert werden, um das THG-Reduktionsziel der Union zu erreichen. In diesem Zusammenhang schlug die Kommission im Juli 2021 im Rahmen des Pakets zur Umsetzung des europäischen Grünen Deals vor, den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Energiemix bis 2030 im Vergleich zu 2020 zu verdoppeln und einen Anteil von mindestens 40 % zu erreichen.",{},[23,26],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 2","erwgr-2",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 1","erwgr-1",[30,33,36],{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 6","erwgr-6",[],false]