[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2023_2413-erwgr-39-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2023_2413","zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018\u002F2001, der Verordnung (EU) 2018\u002F1999 und der Richtlinie 98\u002F70\u002FEG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015\u002F652 des Rates","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2023-10-31","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32023L2413",6961836,"ErwGr. 39","erwgr-39",null,"Erwägungsgründe","Mit der Richtlinie (EU) 2018\u002F2001 werden gestraffte Genehmigungsverfahren für das Repowering eingeführt. Um auf den wachsenden Bedarf am Repowering bestehender Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie zu reagieren und die Vorteile, die dieses bietet, voll auszuschöpfen, ist es angezeigt, ein noch kürzeres Genehmigungsverfahren für das Repowering von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie, die in Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energie angesiedelt sind, einzuführen, einschließlich eines kürzeren Screenings. Für das Repowering bestehender Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie, die sich außerhalb von Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energie befinden, sollten die Mitgliedstaaten für ein vereinfachtes und rasches Genehmigungsverfahren sorgen, das nicht länger als ein Jahr dauern sollte und gleichzeitig dem im europäischem Grünen Deal verankerten Grundsatz der Schadensvermeidung Rechnung trägt.","DIR_2023_2413 - Erwägungsgründe - ErwGr. 39\n\nMit der Richtlinie (EU) 2018\u002F2001 werden gestraffte Genehmigungsverfahren für das Repowering eingeführt. Um auf den wachsenden Bedarf am Repowering bestehender Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie zu reagieren und die Vorteile, die dieses bietet, voll auszuschöpfen, ist es angezeigt, ein noch kürzeres Genehmigungsverfahren für das Repowering von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie, die in Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energie angesiedelt sind, einzuführen, einschließlich eines kürzeren Screenings. Für das Repowering bestehender Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie, die sich außerhalb von Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energie befinden, sollten die Mitgliedstaaten für ein vereinfachtes und rasches Genehmigungsverfahren sorgen, das nicht länger als ein Jahr dauern sollte und gleichzeitig dem im europäischem Grünen Deal verankerten Grundsatz der Schadensvermeidung Rechnung trägt.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 38","erwgr-38",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 37","erwgr-37",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 36","erwgr-36",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 40","erwgr-40",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 41","erwgr-41",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 42","erwgr-42",[],false]