[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2023_2413-erwgr-50-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2023_2413","zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018\u002F2001, der Verordnung (EU) 2018\u002F1999 und der Richtlinie 98\u002F70\u002FEG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015\u002F652 des Rates","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2023-10-31","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32023L2413",6961847,"ErwGr. 50","erwgr-50",null,"Erwägungsgründe","Da erwartet wird, dass die Zahl der Elektrofahrzeuge in der Union sich 2030 auf 30 Mio. beläuft, ist es nötig sicherzustellen, dass sie voll und ganz zur Systemintegration von Strom aus erneuerbaren Quellen beitragen und damit auf kostenoptimale Weise einen höheren Anteil von Strom aus erneuerbaren Quellen ermöglichen können. Das Potenzial von Elektrofahrzeugen, Elektrizität aus erneuerbaren Quellen aufzunehmen, wenn ein Überangebot besteht, und sie bei Knappheit wieder in ein Netz einzuspeisen, um zur Systemintegration von Strom aus unsteten erneuerbaren Energiequellen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung einer sicheren und zuverlässigen Energieversorgung beizutragen, muss voll ausgeschöpft werden. Es ist daher angezeigt, spezifische Maßnahmen in Bezug auf Elektrofahrzeuge und Informationen über erneuerbare Energie und darüber, wie und wann erneuerbare Energie zugänglich ist, einzuführen, die diejenigen aus den Verordnungen (EU) 2023\u002F1804 (22) und (EU) 2023\u002F1542 (23) des Europäischen Parlaments und des Rates ergänzen.","DIR_2023_2413 - Erwägungsgründe - ErwGr. 50\n\nDa erwartet wird, dass die Zahl der Elektrofahrzeuge in der Union sich 2030 auf 30 Mio. beläuft, ist es nötig sicherzustellen, dass sie voll und ganz zur Systemintegration von Strom aus erneuerbaren Quellen beitragen und damit auf kostenoptimale Weise einen höheren Anteil von Strom aus erneuerbaren Quellen ermöglichen können. Das Potenzial von Elektrofahrzeugen, Elektrizität aus erneuerbaren Quellen aufzunehmen, wenn ein Überangebot besteht, und sie bei Knappheit wieder in ein Netz einzuspeisen, um zur Systemintegration von Strom aus unsteten erneuerbaren Energiequellen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung einer sicheren und zuverlässigen Energieversorgung beizutragen, muss voll ausgeschöpft werden. Es ist daher angezeigt, spezifische Maßnahmen in Bezug auf Elektrofahrzeuge und Informationen über erneuerbare Energie und darüber, wie und wann erneuerbare Energie zugänglich ist, einzuführen, die diejenigen aus den Verordnungen (EU) 2023\u002F1804 (22) und (EU) 2023\u002F1542 (23) des Europäischen Parlaments und des Rates ergänzen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 49","erwgr-49",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 48","erwgr-48",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 47","erwgr-47",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 51","erwgr-51",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 52","erwgr-52",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 53","erwgr-53",[],false]