[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2023_2864-erwgr-3-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":29,"citing_decisions":39,"is_thin":40},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2023_2864","zur Änderung bestimmter Richtlinien in Bezug auf die Einrichtung und die Funktionsweise des zentralen europäischen Zugangsportals","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2023-12-20","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32023L2864",6962227,"ErwGr. 3","erwgr-3",null,"Erwägungsgründe","Das ESAP wird gemäß der Verordnung (EU) 2023\u002F2859 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) eingerichtet, um der Öffentlichkeit einfachen zentralisierten Zugang zu Informationen über Unternehmen und ihre Produkte zu bieten, die in Bezug auf Finanzdienstleistungen, Kapitalmärkte und Nachhaltigkeit relevant sind und die Behörden und Unternehmen gemäß den einschlägigen Gesetzgebungsakten der Union veröffentlichen müssen. Diese Veröffentlichung sollte nach dem Grundsatz der „einmaligen Vorlage“ erfolgen und keine über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden Offenlegungspflichten nach sich ziehen. Darüber hinaus sollte jedes nach dem Recht eines Mitgliedstaats geregelte Unternehmen in der Lage sein, einer Sammelstelle auf freiwilliger Basis Informationen über seine Wirtschaftstätigkeiten vorzulegen, die für Finanzdienstleistungen oder Kapitalmärkte relevant sind oder Nachhaltigkeit betreffen, um diese Informationen gemäß der Verordnung (EU) 2023\u002F2859 über das ESAP zugänglich zu machen.","DIR_2023_2864 - Erwägungsgründe - ErwGr. 3\n\nDas ESAP wird gemäß der Verordnung (EU) 2023\u002F2859 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) eingerichtet, um der Öffentlichkeit einfachen zentralisierten Zugang zu Informationen über Unternehmen und ihre Produkte zu bieten, die in Bezug auf Finanzdienstleistungen, Kapitalmärkte und Nachhaltigkeit relevant sind und die Behörden und Unternehmen gemäß den einschlägigen Gesetzgebungsakten der Union veröffentlichen müssen. Diese Veröffentlichung sollte nach dem Grundsatz der „einmaligen Vorlage“ erfolgen und keine über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden Offenlegungspflichten nach sich ziehen. Darüber hinaus sollte jedes nach dem Recht eines Mitgliedstaats geregelte Unternehmen in der Lage sein, einer Sammelstelle auf freiwilliger Basis Informationen über seine Wirtschaftstätigkeiten vorzulegen, die für Finanzdienstleistungen oder Kapitalmärkte relevant sind oder Nachhaltigkeit betreffen, um diese Informationen gemäß der Verordnung (EU) 2023\u002F2859 über das ESAP zugänglich zu machen.",{},[23,26],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 2","erwgr-2",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 1","erwgr-1",[30,33,36],{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 6","erwgr-6",[],false]