[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2023_959-erwgr-30-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2023_959","zur Änderung der Richtlinie 2003\u002F87\u002FEG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union und des Beschlusses (EU) 2015\u002F1814 über die Einrichtung und Anwendung einer Marktstabilitätsreserve für das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32023L0959",6962404,"ErwGr. 30","erwgr-30",null,"Erwägungsgründe","Emissionen von Schiffen mit einer Bruttoraumzahl von weniger als 5 000 machen unter Berücksichtigung des Anwendungsbereichs dieser Richtlinie weniger als 15 % der Schifffahrtsemissionen aus, werden aber von einer großen Zahl von Schiffen emittiert. Aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität ist es zu früh, Schiffe mit einer Bruttoraumzahl von weniger als 5 000 von Beginn der Einbeziehung des Seeverkehrs in das EU-EHS einzubeziehen, aber ihre zukünftige Einbeziehung würde die Wirksamkeit des EU-EHS verbessern und möglicherweise das Umgehungsverhalten mittels des Einsatzes von Schiffen mit einer Bruttoraumzahl unterhalb der Schwelle von 5 000 verringern. Daher sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens am 31. Dezember 2026 einen Bericht vorlegen, in dem sie die Durchführbarkeit sowie die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen der Aufnahme von Emissionen von Schiffen mit einer Bruttoraumzahl von weniger als 5 000, einschließlich Offshore-Schiffen, in die Richtlinie 2003\u002F87\u002FEG prüft.","DIR_2023_959 - Erwägungsgründe - ErwGr. 30\n\nEmissionen von Schiffen mit einer Bruttoraumzahl von weniger als 5 000 machen unter Berücksichtigung des Anwendungsbereichs dieser Richtlinie weniger als 15 % der Schifffahrtsemissionen aus, werden aber von einer großen Zahl von Schiffen emittiert. Aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität ist es zu früh, Schiffe mit einer Bruttoraumzahl von weniger als 5 000 von Beginn der Einbeziehung des Seeverkehrs in das EU-EHS einzubeziehen, aber ihre zukünftige Einbeziehung würde die Wirksamkeit des EU-EHS verbessern und möglicherweise das Umgehungsverhalten mittels des Einsatzes von Schiffen mit einer Bruttoraumzahl unterhalb der Schwelle von 5 000 verringern. Daher sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens am 31. Dezember 2026 einen Bericht vorlegen, in dem sie die Durchführbarkeit sowie die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen der Aufnahme von Emissionen von Schiffen mit einer Bruttoraumzahl von weniger als 5 000, einschließlich Offshore-Schiffen, in die Richtlinie 2003\u002F87\u002FEG prüft.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 29","erwgr-29",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 28","erwgr-28",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 27","erwgr-27",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 31","erwgr-31",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 32","erwgr-32",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 33","erwgr-33",[],false]