[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2023_959-erwgr-50-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2023_959","zur Änderung der Richtlinie 2003\u002F87\u002FEG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union und des Beschlusses (EU) 2015\u002F1814 über die Einrichtung und Anwendung einer Marktstabilitätsreserve für das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32023L0959",6962424,"ErwGr. 50","erwgr-50",null,"Erwägungsgründe","Um die leistungsstärksten Unternehmen und Innovationen zu belohnen, sollten Anlagen, deren Treibhausgasemissionen unter dem Durchschnitt der 10 % der effizientesten Anlagen eines bestimmten Benchmarks liegen, von der Anwendung des sektorübergreifenden Korrekturfaktors ausgenommen werden. Zertifikate, die aufgrund einer Verringerung der kostenlosen Zuteilung in Anwendung der Konditionalitätsregeln nicht zugeteilt werden, sollten verwendet werden, um das Defizit bei der Verringerung der kostenlosen Zuteilung auszugleichen, das sich aus dem Ausschluss der leistungsstärksten Unternehmen von der Anwendung des sektorübergreifenden Korrekturfaktors ergibt.","DIR_2023_959 - Erwägungsgründe - ErwGr. 50\n\nUm die leistungsstärksten Unternehmen und Innovationen zu belohnen, sollten Anlagen, deren Treibhausgasemissionen unter dem Durchschnitt der 10 % der effizientesten Anlagen eines bestimmten Benchmarks liegen, von der Anwendung des sektorübergreifenden Korrekturfaktors ausgenommen werden. Zertifikate, die aufgrund einer Verringerung der kostenlosen Zuteilung in Anwendung der Konditionalitätsregeln nicht zugeteilt werden, sollten verwendet werden, um das Defizit bei der Verringerung der kostenlosen Zuteilung auszugleichen, das sich aus dem Ausschluss der leistungsstärksten Unternehmen von der Anwendung des sektorübergreifenden Korrekturfaktors ergibt.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 49","erwgr-49",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 48","erwgr-48",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 47","erwgr-47",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 51","erwgr-51",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 52","erwgr-52",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 53","erwgr-53",[],false]