[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2023_959-erwgr-65-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2023_959","zur Änderung der Richtlinie 2003\u002F87\u002FEG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union und des Beschlusses (EU) 2015\u002F1814 über die Einrichtung und Anwendung einer Marktstabilitätsreserve für das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32023L0959",6962440,"ErwGr. 65","erwgr-65",null,"Erwägungsgründe","Mit der Richtlinie (EU) 2018\u002F410 wurden Bestimmungen für die Mitgliedstaaten über die Löschung von Zertifikaten aus ihrem Versteigerungsvolumen im Zusammenhang mit der Stilllegung von Stromerzeugungskapazitäten in ihrem Hoheitsgebiet eingeführt. Angesichts der verstärkten Klimaziele der Union und der sich daraus ergebenden beschleunigten Dekarbonisierung des Stromsektors hat eine solche Löschung zunehmend an Bedeutung gewonnen. Daher sollte die Kommission bewerten, ob die Nutzung der Löschung durch die Mitgliedstaaten erleichtert werden kann, indem die gemäß Artikel 10 Absatz 4 der Richtlinie 2003\u002F87\u002FEG erlassenen einschlägigen delegierten Rechtsakte geändert werden.","DIR_2023_959 - Erwägungsgründe - ErwGr. 65\n\nMit der Richtlinie (EU) 2018\u002F410 wurden Bestimmungen für die Mitgliedstaaten über die Löschung von Zertifikaten aus ihrem Versteigerungsvolumen im Zusammenhang mit der Stilllegung von Stromerzeugungskapazitäten in ihrem Hoheitsgebiet eingeführt. Angesichts der verstärkten Klimaziele der Union und der sich daraus ergebenden beschleunigten Dekarbonisierung des Stromsektors hat eine solche Löschung zunehmend an Bedeutung gewonnen. Daher sollte die Kommission bewerten, ob die Nutzung der Löschung durch die Mitgliedstaaten erleichtert werden kann, indem die gemäß Artikel 10 Absatz 4 der Richtlinie 2003\u002F87\u002FEG erlassenen einschlägigen delegierten Rechtsakte geändert werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 64","erwgr-64",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 63","erwgr-63",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 62","erwgr-62",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 66","erwgr-66",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 67","erwgr-67",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 68","erwgr-68",[],false]