[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2023_977-erwgr-2-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":26,"citing_decisions":36,"is_thin":37},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2023_977","über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2006\u002F960\u002FJI des Rates","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-15","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32023L0977",6962676,"ErwGr. 2","erwgr-2",null,"Erwägungsgründe","Für die Weiterentwicklung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, der durch das Ausbleiben von Kontrollen an den Binnengrenzen gekennzeichnet ist, ist es von wesentlicher Bedeutung, dass die zuständigen Strafverfolgungsbehörden in einem Mitgliedstaat im Rahmen des geltenden Unionsrechts und des nationalen Rechts die Möglichkeit haben, gleichwertigen Zugang zu den Informationen zu erhalten, die ihren Kollegen in einem anderen Mitgliedstaat zur Verfügung stehen. Dazu sollten die zuständigen Strafverfolgungsbehörden wirksam und unionsweit zusammenarbeiten. Daher ist die polizeiliche Zusammenarbeit beim Austausch sachdienlicher Informationen zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung von Straftaten ein wichtiger Bestandteil der Maßnahmen, die die öffentliche Sicherheit in einem interdependenten Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen untermauern. Der Austausch von Informationen über Straftaten und kriminelle Aktivitäten, einschließlich Terrorismus, dient dem übergeordneten Ziel, die Sicherheit natürlicher Personen zu schützen und gesetzlich geschützte wichtige Interessen von juristischen Personen zu wahren.","DIR_2023_977 - Erwägungsgründe - ErwGr. 2\n\nFür die Weiterentwicklung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, der durch das Ausbleiben von Kontrollen an den Binnengrenzen gekennzeichnet ist, ist es von wesentlicher Bedeutung, dass die zuständigen Strafverfolgungsbehörden in einem Mitgliedstaat im Rahmen des geltenden Unionsrechts und des nationalen Rechts die Möglichkeit haben, gleichwertigen Zugang zu den Informationen zu erhalten, die ihren Kollegen in einem anderen Mitgliedstaat zur Verfügung stehen. Dazu sollten die zuständigen Strafverfolgungsbehörden wirksam und unionsweit zusammenarbeiten. Daher ist die polizeiliche Zusammenarbeit beim Austausch sachdienlicher Informationen zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung von Straftaten ein wichtiger Bestandteil der Maßnahmen, die die öffentliche Sicherheit in einem interdependenten Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen untermauern. Der Austausch von Informationen über Straftaten und kriminelle Aktivitäten, einschließlich Terrorismus, dient dem übergeordneten Ziel, die Sicherheit natürlicher Personen zu schützen und gesetzlich geschützte wichtige Interessen von juristischen Personen zu wahren.",{},[23],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 1","erwgr-1",[27,30,33],{"norm_key":28,"title":17,"slug":29},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",[],false]