[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2024_1069-art-9-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2024_1069","über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“)","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-04-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024L1069",6962807,"Art. 9","art-9","Unterstützung des Beklagten in Gerichtsverfahren","KAPITEL II Gemeinsame Vorschriften über Verfahrensgarantien","Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein Gericht, das mit einem Verfahren, welches gegen natürliche oder juristische Personen aufgrund ihrer öffentlichen Beteiligung angestrengt wird, befasst ist, zulassen kann, dass Verbände, Organisationen, Gewerkschaften und andere Einrichtungen, die gemäß den in ihrem nationalen Recht festgelegten Kriterien ein berechtigtes Interesse daran haben, die Rechte von Personen, die sich öffentlich beteiligen, zu schützen oder zu fördern, im Einklang mit nationalem Recht den Beklagten mit seiner Zustimmung unterstützen können oder in diesen Verfahren Informationen geben können.","DIR_2024_1069 - KAPITEL II Gemeinsame Vorschriften über Verfahrensgarantien - Art. 9 Unterstützung des Beklagten in Gerichtsverfahren\n\nDie Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein Gericht, das mit einem Verfahren, welches gegen natürliche oder juristische Personen aufgrund ihrer öffentlichen Beteiligung angestrengt wird, befasst ist, zulassen kann, dass Verbände, Organisationen, Gewerkschaften und andere Einrichtungen, die gemäß den in ihrem nationalen Recht festgelegten Kriterien ein berechtigtes Interesse daran haben, die Rechte von Personen, die sich öffentlich beteiligen, zu schützen oder zu fördern, im Einklang mit nationalem Recht den Beklagten mit seiner Zustimmung unterstützen können oder in diesen Verfahren Informationen geben können.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 8","Nachträgliche Änderung von Klagen oder Antragsbegründungen","art-8",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 7","Beschleunigte Behandlung von Anträgen in Bezug auf Verfahrensgarantien","art-7",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 6","Anträge in Bezug auf Verfahrensgarantien","art-6",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 10","Sicherheit","art-10",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 11","Frühzeitige Abweisung","art-11",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 12","Pflicht der Beweiserbringung und Substanziierung von Klagen","art-12",[],false]