[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2024_1069-erwgr-11-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2024_1069","über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“)","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-04-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024L1069",6962754,"ErwGr. 11","erwgr-11",null,"Erwägungsgründe","Menschenrechtsverteidiger sollten in der Lage sein, sich aktiv am öffentlichen Leben zu beteiligen und sich für Verantwortlichkeit einzusetzen, ohne Angst vor Einschüchterung haben zu müssen. Menschenrechtsverteidiger schließen Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen in der Zivilgesellschaft ein, die allgemein anerkannte Menschenrechte und Grundfreiheiten fördern und schützen. Menschenrechtsverteidiger setzen sich für die Förderung und den Schutz der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, ökologischen und klimabezogenen Rechte sowie der Rechte von Frauen und LGBTIQ-Personen und für die Bekämpfung der in Artikel 21 der Charta aufgeführten unmittelbaren oder mittelbaren Diskriminierungen ein. In Anbetracht der Umwelt- und Klimapolitik der Union sollte auch Umweltrechteverteidigern Aufmerksamkeit geschenkt werden, da sie eine wichtige Rolle in den europäischen Demokratien spielen.","DIR_2024_1069 - Erwägungsgründe - ErwGr. 11\n\nMenschenrechtsverteidiger sollten in der Lage sein, sich aktiv am öffentlichen Leben zu beteiligen und sich für Verantwortlichkeit einzusetzen, ohne Angst vor Einschüchterung haben zu müssen. Menschenrechtsverteidiger schließen Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen in der Zivilgesellschaft ein, die allgemein anerkannte Menschenrechte und Grundfreiheiten fördern und schützen. Menschenrechtsverteidiger setzen sich für die Förderung und den Schutz der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, ökologischen und klimabezogenen Rechte sowie der Rechte von Frauen und LGBTIQ-Personen und für die Bekämpfung der in Artikel 21 der Charta aufgeführten unmittelbaren oder mittelbaren Diskriminierungen ein. In Anbetracht der Umwelt- und Klimapolitik der Union sollte auch Umweltrechteverteidigern Aufmerksamkeit geschenkt werden, da sie eine wichtige Rolle in den europäischen Demokratien spielen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 10","erwgr-10",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 9","erwgr-9",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 8","erwgr-8",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 12","erwgr-12",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 13","erwgr-13",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 14","erwgr-14",[],false]