[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2024_1069-erwgr-15-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2024_1069","über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“)","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-04-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024L1069",6962758,"ErwGr. 15","erwgr-15",null,"Erwägungsgründe","SLAPP-Klagen werden üblicherweise von einflussreichen Einrichtungen angestrengt, zum Beispiel von Einzelpersonen, Lobbygruppen, Unternehmen, Politikern und staatlichen Organen, um die öffentliche Debatte zum Erliegen zu bringen. Oft besteht ein Machtungleichgewicht zwischen den Parteien, wobei der Kläger eine stärkere finanzielle oder politische Position hat als der Beklagte. Ein Machtungleichgewicht ist zwar kein zwingender Bestandteil solcher Fälle, aber wenn es vorhanden ist, verstärkt es die schädlichen Auswirkungen sowie die abschreckende Wirkung von Gerichtsverfahren gegen öffentliche Beteiligung erheblich. Die Ausnutzung wirtschaftlicher Vorteile oder politischen Einflusses durch den Kläger gegen den Beklagten, sofern vorhanden, ist, gemeinsam mit dem Fehlen einer rechtlichen Grundlage, besonders besorgniserregend, wenn die fraglichen missbräuchlichen Gerichtsverfahren direkt oder indirekt aus dem Staatshaushalt finanziert werden und mit anderen direkten oder indirekten staatlichen Maßnahmen gegen unabhängige Medienorganisationen, unabhängigen Journalismus und die Zivilgesellschaft kombiniert werden.","DIR_2024_1069 - Erwägungsgründe - ErwGr. 15\n\nSLAPP-Klagen werden üblicherweise von einflussreichen Einrichtungen angestrengt, zum Beispiel von Einzelpersonen, Lobbygruppen, Unternehmen, Politikern und staatlichen Organen, um die öffentliche Debatte zum Erliegen zu bringen. Oft besteht ein Machtungleichgewicht zwischen den Parteien, wobei der Kläger eine stärkere finanzielle oder politische Position hat als der Beklagte. Ein Machtungleichgewicht ist zwar kein zwingender Bestandteil solcher Fälle, aber wenn es vorhanden ist, verstärkt es die schädlichen Auswirkungen sowie die abschreckende Wirkung von Gerichtsverfahren gegen öffentliche Beteiligung erheblich. Die Ausnutzung wirtschaftlicher Vorteile oder politischen Einflusses durch den Kläger gegen den Beklagten, sofern vorhanden, ist, gemeinsam mit dem Fehlen einer rechtlichen Grundlage, besonders besorgniserregend, wenn die fraglichen missbräuchlichen Gerichtsverfahren direkt oder indirekt aus dem Staatshaushalt finanziert werden und mit anderen direkten oder indirekten staatlichen Maßnahmen gegen unabhängige Medienorganisationen, unabhängigen Journalismus und die Zivilgesellschaft kombiniert werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 14","erwgr-14",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 13","erwgr-13",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 12","erwgr-12",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 16","erwgr-16",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 17","erwgr-17",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 18","erwgr-18",[],false]