[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2024_1069-erwgr-16-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2024_1069","über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“)","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-04-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024L1069",6962759,"ErwGr. 16","erwgr-16",null,"Erwägungsgründe","Gerichtsverfahren gegen öffentliche Beteiligung können sich negativ auf die Glaubwürdigkeit und den Ruf von natürlichen und juristischen Personen, die sich öffentlich beteiligen, auswirken und ihre finanziellen und sonstigen Ressourcen erschöpfen. Derartige Verfahren könnten dazu führen, dass die Veröffentlichung von Informationen über eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse verzögert oder gänzlich verhindert wird. Die Dauer der Verfahren und der finanzielle Druck können eine abschreckende Wirkung auf natürliche und juristische Personen haben, die sich öffentlich beteiligen. Derartige Praktiken können daher eine abschreckende Wirkung in Bezug auf ihre Arbeit haben, indem sie zur Selbstzensur in Erwartung möglicher künftiger Gerichtsverfahren führen, wodurch die öffentliche Debatte zum Nachteil der gesamten Gesellschaft verarmt.","DIR_2024_1069 - Erwägungsgründe - ErwGr. 16\n\nGerichtsverfahren gegen öffentliche Beteiligung können sich negativ auf die Glaubwürdigkeit und den Ruf von natürlichen und juristischen Personen, die sich öffentlich beteiligen, auswirken und ihre finanziellen und sonstigen Ressourcen erschöpfen. Derartige Verfahren könnten dazu führen, dass die Veröffentlichung von Informationen über eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse verzögert oder gänzlich verhindert wird. Die Dauer der Verfahren und der finanzielle Druck können eine abschreckende Wirkung auf natürliche und juristische Personen haben, die sich öffentlich beteiligen. Derartige Praktiken können daher eine abschreckende Wirkung in Bezug auf ihre Arbeit haben, indem sie zur Selbstzensur in Erwartung möglicher künftiger Gerichtsverfahren führen, wodurch die öffentliche Debatte zum Nachteil der gesamten Gesellschaft verarmt.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 15","erwgr-15",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 14","erwgr-14",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 13","erwgr-13",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 17","erwgr-17",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 18","erwgr-18",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 19","erwgr-19",[],false]