[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2024_1069-erwgr-30-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2024_1069","über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“)","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-04-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024L1069",6962773,"ErwGr. 30","erwgr-30",null,"Erwägungsgründe","Haben SLAPP-Klagen einen grenzüberschreitenden Bezug, so sorgt dies für mehr Komplexität und zusätzliche Herausforderungen für die Beklagten, da sie sich mit Verfahren in anderen Rechtsräumen befassen müssen, mitunter sogar in mehreren Rechtsräumen gleichzeitig. Dies führt wiederum zu zusätzlichen Kosten und einer zusätzlichen Belastung mit noch negativeren Folgen. Eine Angelegenheit sollte als Angelegenheit mit grenzüberschreitendem Bezug angesehen werden, es sei denn, beide Parteien haben ihren Wohnsitz in demselben Mitgliedstaat wie das angerufene Gericht und alle anderen für den betreffenden Sachverhalt relevanten Elemente befinden sich ebenfalls in diesem Mitgliedstaat. Es ist Sache des Gerichts, die für den betreffenden Sachverhalt relevanten Faktoren je nach den besonderen Umständen des Einzelfalls zu ermitteln, gegebenenfalls zum Beispiel unter Berücksichtigung der konkreten Handlung der öffentlichen Beteiligung oder der spezifischen Faktoren, die auf einen möglichen Missbrauch hinweisen, insbesondere wenn mehrere Verfahren in mehreren Rechtsräumen angestrengt werden. Eine solche Ermittlung durch das Gericht sollte unabhängig vom verwendeten Kommunikationsmittel erfolgen.","DIR_2024_1069 - Erwägungsgründe - ErwGr. 30\n\nHaben SLAPP-Klagen einen grenzüberschreitenden Bezug, so sorgt dies für mehr Komplexität und zusätzliche Herausforderungen für die Beklagten, da sie sich mit Verfahren in anderen Rechtsräumen befassen müssen, mitunter sogar in mehreren Rechtsräumen gleichzeitig. Dies führt wiederum zu zusätzlichen Kosten und einer zusätzlichen Belastung mit noch negativeren Folgen. Eine Angelegenheit sollte als Angelegenheit mit grenzüberschreitendem Bezug angesehen werden, es sei denn, beide Parteien haben ihren Wohnsitz in demselben Mitgliedstaat wie das angerufene Gericht und alle anderen für den betreffenden Sachverhalt relevanten Elemente befinden sich ebenfalls in diesem Mitgliedstaat. Es ist Sache des Gerichts, die für den betreffenden Sachverhalt relevanten Faktoren je nach den besonderen Umständen des Einzelfalls zu ermitteln, gegebenenfalls zum Beispiel unter Berücksichtigung der konkreten Handlung der öffentlichen Beteiligung oder der spezifischen Faktoren, die auf einen möglichen Missbrauch hinweisen, insbesondere wenn mehrere Verfahren in mehreren Rechtsräumen angestrengt werden. Eine solche Ermittlung durch das Gericht sollte unabhängig vom verwendeten Kommunikationsmittel erfolgen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 29","erwgr-29",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 28","erwgr-28",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 27","erwgr-27",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 31","erwgr-31",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 32","erwgr-32",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 33","erwgr-33",[],false]