[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2024_1069-erwgr-33-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2024_1069","über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“)","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-04-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024L1069",6962776,"ErwGr. 33","erwgr-33",null,"Erwägungsgründe","Um sicherzustellen, dass Anträge auf eine Sicherheit und frühzeitige Abweisung auf beschleunigte Weise behandelt werden, können die Mitgliedstaaten Fristen für die Durchführung von Anhörungen oder für den Erlass einer Entscheidung durch das Gericht festlegen. Sie können zusätzlich Regelungen einführen, die Verfahren für vorläufige Maßnahmen ähneln. Damit das Verfahren so rasch wie möglich zum Abschluss gebracht wird, sollten die Mitgliedstaaten im Einklang mit ihrem nationalen Verfahrensrecht Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass in Fällen, in denen der Beklagte Abhilfemaßnahmen nach dieser Richtlinie beantragt hat, die Entscheidung über einen solchen Antrag beschleunigt getroffen wird, unter anderem durch Nutzung von im nationalen Recht bereits bestehenden Verfahren für eine beschleunigte Behandlung.","DIR_2024_1069 - Erwägungsgründe - ErwGr. 33\n\nUm sicherzustellen, dass Anträge auf eine Sicherheit und frühzeitige Abweisung auf beschleunigte Weise behandelt werden, können die Mitgliedstaaten Fristen für die Durchführung von Anhörungen oder für den Erlass einer Entscheidung durch das Gericht festlegen. Sie können zusätzlich Regelungen einführen, die Verfahren für vorläufige Maßnahmen ähneln. Damit das Verfahren so rasch wie möglich zum Abschluss gebracht wird, sollten die Mitgliedstaaten im Einklang mit ihrem nationalen Verfahrensrecht Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass in Fällen, in denen der Beklagte Abhilfemaßnahmen nach dieser Richtlinie beantragt hat, die Entscheidung über einen solchen Antrag beschleunigt getroffen wird, unter anderem durch Nutzung von im nationalen Recht bereits bestehenden Verfahren für eine beschleunigte Behandlung.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 32","erwgr-32",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 31","erwgr-31",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 30","erwgr-30",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 34","erwgr-34",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 35","erwgr-35",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 36","erwgr-36",[],false]