[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2024_1203-erwgr-17-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2024_1203","über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt und zur Ersetzung der Richtlinien 2008\u002F99\u002FEG und 2009\u002F123\u002FEG","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-04-30","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024L1203",6962862,"ErwGr. 17","erwgr-17",null,"Erwägungsgründe","Mit dieser Richtlinie wird der Straftatbestand des Inverkehrbringens eines Erzeugnisses unter Verstoß gegen ein Verbot oder eine andere Anforderung zum Schutz der Umwelt eingeführt, dessen Verwendung in größerem Umfang zur Einleitung, Abgabe oder Einbringung einer Menge von Materialien oder Stoffen, Energie oder ionisierender Strahlung in die Luft, den Boden oder das Wasser führt und erhebliche Schäden für die Umwelt oder die menschliche Gesundheit verursacht oder dazu geeignet ist, dies zu verursachen. In diesem Zusammenhang sollte ein Verbot oder eine andere Anforderung zum Schutz der Umwelt in dem Bereich des Unionsrechts festgelegt werden, der den Schutz der Umwelt, einschließlich der Erhaltung, des Schutzes und der Verbesserung der Umweltqualität, den Schutz Verbesserung der Umweltqualität, den Schutz der menschlichen Gesundheit, die umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen oder die Bekämpfung des Klimawandels oder die Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bewältigung regionaler oder globaler Umweltprobleme zu seinem erklärten Ziel hat oder bezweckt. Ist ein solches Verbot oder eine solche Anforderung hingegen in anderen Bereichen des Unionsrechts festgelegt, mit denen andere Ziele verfolgt werden, etwa der Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer, sollte die Handlung nicht unter diesen Straftatbestand fallen. Für die Zwecke dieser Richtlinie bezieht sich die „Verwendung in größerem Umfang“ auf die kombinierte Wirkung der Verwendung des Produkts durch mehrere Verwender, ungeachtet ihrer Anzahl, sofern die Handlung einen Schaden für die Umwelt oder die menschliche Gesundheit verursacht oder dazu geeignet ist, dies zu verursachen.","DIR_2024_1203 - Erwägungsgründe - ErwGr. 17\n\nMit dieser Richtlinie wird der Straftatbestand des Inverkehrbringens eines Erzeugnisses unter Verstoß gegen ein Verbot oder eine andere Anforderung zum Schutz der Umwelt eingeführt, dessen Verwendung in größerem Umfang zur Einleitung, Abgabe oder Einbringung einer Menge von Materialien oder Stoffen, Energie oder ionisierender Strahlung in die Luft, den Boden oder das Wasser führt und erhebliche Schäden für die Umwelt oder die menschliche Gesundheit verursacht oder dazu geeignet ist, dies zu verursachen. In diesem Zusammenhang sollte ein Verbot oder eine andere Anforderung zum Schutz der Umwelt in dem Bereich des Unionsrechts festgelegt werden, der den Schutz der Umwelt, einschließlich der Erhaltung, des Schutzes und der Verbesserung der Umweltqualität, den Schutz Verbesserung der Umweltqualität, den Schutz der menschlichen Gesundheit, die umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen oder die Bekämpfung des Klimawandels oder die Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bewältigung regionaler oder globaler Umweltprobleme zu seinem erklärten Ziel hat oder bezweckt. Ist ein solches Verbot oder eine solche Anforderung hingegen in anderen Bereichen des Unionsrechts festgelegt, mit denen andere Ziele verfolgt werden, etwa der Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer, sollte die Handlung nicht unter diesen Straftatbestand fallen. Für die Zwecke dieser Richtlinie bezieht sich die „Verwendung in größerem Umfang“ auf die kombinierte Wirkung der Verwendung des Produkts durch mehrere Verwender, ungeachtet ihrer Anzahl, sofern die Handlung einen Schaden für die Umwelt oder die menschliche Gesundheit verursacht oder dazu geeignet ist, dies zu verursachen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 16","erwgr-16",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 15","erwgr-15",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 14","erwgr-14",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 18","erwgr-18",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 19","erwgr-19",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 20","erwgr-20",[],false]