[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2024_1203-erwgr-54-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2024_1203","über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt und zur Ersetzung der Richtlinien 2008\u002F99\u002FEG und 2009\u002F123\u002FEG","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-04-30","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024L1203",6962899,"ErwGr. 54","erwgr-54",null,"Erwägungsgründe","Umweltkriminalität schadet der Natur und der Gesellschaft. Personen, die Verstöße gegen das Umweltrecht der Union melden, erbringen einen Dienst im Interesse der Allgemeinheit und tragen entscheidend dazu bei, solche Verstöße aufzudecken und zu unterbinden und dadurch die Umwelt und das Gemeinwohl zu schützen. Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten mit einer Organisation in Kontakt stehen, nehmen eine in diesem Zusammenhang auftretende Gefährdung oder Schädigung des öffentlichen Interesses und der Umwelt häufig als Erste wahr. Personen, die Unregelmäßigkeiten melden, werden als „Hinweisgeber“ bezeichnet. Potenzielle Hinweisgeber schrecken aus Angst vor Repressalien häufig davor zurück, ihre Bedenken oder ihren Verdacht zu melden. Diese meldenden Personen kommen in den Genuss des in der Richtlinie (EU) 2019\u002F1937 des Europäischen Parlaments und des Rates (12) — in deren Anwendungsbereich die Richtlinien 2008\u002F99\u002FEG und die Richtlinie 2009\u002F123\u002FEG (13) des Europäischen Parlaments und des Rates einbezogen sind — festgelegten ausgewogenen und wirksamen Schutzes. Nachdem die Richtlinien 2008\u002F99\u002FEG und 2009\u002F123\u002FEG durch die vorliegende Richtlinie ersetzt wurden, sollten Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, aufgrund dieser Richtlinie weiterhin von den durch sie gebundenen Mitgliedstaaten geschützt werden.","DIR_2024_1203 - Erwägungsgründe - ErwGr. 54\n\nUmweltkriminalität schadet der Natur und der Gesellschaft. Personen, die Verstöße gegen das Umweltrecht der Union melden, erbringen einen Dienst im Interesse der Allgemeinheit und tragen entscheidend dazu bei, solche Verstöße aufzudecken und zu unterbinden und dadurch die Umwelt und das Gemeinwohl zu schützen. Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten mit einer Organisation in Kontakt stehen, nehmen eine in diesem Zusammenhang auftretende Gefährdung oder Schädigung des öffentlichen Interesses und der Umwelt häufig als Erste wahr. Personen, die Unregelmäßigkeiten melden, werden als „Hinweisgeber“ bezeichnet. Potenzielle Hinweisgeber schrecken aus Angst vor Repressalien häufig davor zurück, ihre Bedenken oder ihren Verdacht zu melden. Diese meldenden Personen kommen in den Genuss des in der Richtlinie (EU) 2019\u002F1937 des Europäischen Parlaments und des Rates (12) — in deren Anwendungsbereich die Richtlinien 2008\u002F99\u002FEG und die Richtlinie 2009\u002F123\u002FEG (13) des Europäischen Parlaments und des Rates einbezogen sind — festgelegten ausgewogenen und wirksamen Schutzes. Nachdem die Richtlinien 2008\u002F99\u002FEG und 2009\u002F123\u002FEG durch die vorliegende Richtlinie ersetzt wurden, sollten Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, aufgrund dieser Richtlinie weiterhin von den durch sie gebundenen Mitgliedstaaten geschützt werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 53","erwgr-53",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 52","erwgr-52",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 51","erwgr-51",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 55","erwgr-55",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 56","erwgr-56",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 57","erwgr-57",[],false]