[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2024_1260-erwgr-8-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2024_1260","über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-05-02","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024L1260",6963107,"ErwGr. 8","erwgr-8",null,"Erwägungsgründe","Diese Richtlinie sollte die grenzüberschreitende Zusammenarbeit erleichtern, indem den zuständigen Behörden die erforderlichen Befugnisse übertragen und Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, damit diese rasch und wirksam auf Ersuchen von Behörden in anderen Mitgliedstaaten reagieren können. Bestimmungen über das frühzeitige Aufspüren und die Ermittlung von Vermögenswerten, Dringlichkeitsmaßnahmen zur Sicherstellung oder eine effiziente Verwaltung tragen dazu bei, die Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Vermögensabschöpfung zu verbessern. Angesichts des globalen Charakters der organisierten Kriminalität und ihrer Fähigkeit, Vermögenswerte aus Straftaten rasch über Grenzen hinweg zu übertragen, sollte auch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten innerhalb des internationalen Rechtsrahmens verstärkt werden.","DIR_2024_1260 - Erwägungsgründe - ErwGr. 8\n\nDiese Richtlinie sollte die grenzüberschreitende Zusammenarbeit erleichtern, indem den zuständigen Behörden die erforderlichen Befugnisse übertragen und Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, damit diese rasch und wirksam auf Ersuchen von Behörden in anderen Mitgliedstaaten reagieren können. Bestimmungen über das frühzeitige Aufspüren und die Ermittlung von Vermögenswerten, Dringlichkeitsmaßnahmen zur Sicherstellung oder eine effiziente Verwaltung tragen dazu bei, die Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Vermögensabschöpfung zu verbessern. Angesichts des globalen Charakters der organisierten Kriminalität und ihrer Fähigkeit, Vermögenswerte aus Straftaten rasch über Grenzen hinweg zu übertragen, sollte auch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten innerhalb des internationalen Rechtsrahmens verstärkt werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 5","erwgr-5",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 9","erwgr-9",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 10","erwgr-10",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 11","erwgr-11",[],false]