[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2024_1275-erwgr-71-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2024_1275","über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-05-08","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024L1275",6963314,"ErwGr. 71","erwgr-71",null,"Erwägungsgründe","Die regelmäßige Wartung und Inspektion von Heizungsanlagen, Lüftungsanlagen und Klimaanlagen durch qualifiziertes Personal trägt zu einem korrekten Betrieb gemäß der Produktspezifikation bei und gewährleistet damit eine optimale Leistung aus ökologischer, sicherheitstechnischer und energetischer Sicht. Eine unabhängige Prüfung der gesamten Heizungsanlage, Lüftungsanlage und Klimaanlage sollte während ihrer Lebensdauer in regelmäßigen Abständen erfolgen, insbesondere vor einem Austausch oder einer Modernisierung. Inspektionen sollten sich auf die Teile der Anlagen erstrecken, die entweder direkt oder indirekt über verfügbare zerstörungsfreie Methoden zugänglich sind. Im Hinblick auf einen möglichst geringen Verwaltungsaufwand für die Gebäudeeigentümer und -mieter sollten die Mitgliedstaaten sich darum bemühen, dass Inspektionen und Ausweisausstellungen so weit wie möglich miteinander verbunden werden. Ist eine Lüftungsanlage installiert, so sollten ihre Größe und ihre Fähigkeit zur Optimierung ihrer Leistung unter typischen oder durchschnittlichen Betriebsbedingungen, die für die spezifische und aktuelle Nutzung des Gebäudes relevant sind, ebenfalls bewertet werden.","DIR_2024_1275 - Erwägungsgründe - ErwGr. 71\n\nDie regelmäßige Wartung und Inspektion von Heizungsanlagen, Lüftungsanlagen und Klimaanlagen durch qualifiziertes Personal trägt zu einem korrekten Betrieb gemäß der Produktspezifikation bei und gewährleistet damit eine optimale Leistung aus ökologischer, sicherheitstechnischer und energetischer Sicht. Eine unabhängige Prüfung der gesamten Heizungsanlage, Lüftungsanlage und Klimaanlage sollte während ihrer Lebensdauer in regelmäßigen Abständen erfolgen, insbesondere vor einem Austausch oder einer Modernisierung. Inspektionen sollten sich auf die Teile der Anlagen erstrecken, die entweder direkt oder indirekt über verfügbare zerstörungsfreie Methoden zugänglich sind. Im Hinblick auf einen möglichst geringen Verwaltungsaufwand für die Gebäudeeigentümer und -mieter sollten die Mitgliedstaaten sich darum bemühen, dass Inspektionen und Ausweisausstellungen so weit wie möglich miteinander verbunden werden. Ist eine Lüftungsanlage installiert, so sollten ihre Größe und ihre Fähigkeit zur Optimierung ihrer Leistung unter typischen oder durchschnittlichen Betriebsbedingungen, die für die spezifische und aktuelle Nutzung des Gebäudes relevant sind, ebenfalls bewertet werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 70","erwgr-70",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 69","erwgr-69",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 68","erwgr-68",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 72","erwgr-72",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 73","erwgr-73",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 74","erwgr-74",[],false]