[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2024_1499-erwgr-11-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2024_1499","über Standards für Gleichbehandlungsstellen im Bereich der Gleichbehandlung von Personen ungeachtet ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft, der Gleichbehandlung von Personen in Beschäftigung und Beruf ungeachtet ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung und ihrer sexuellen Ausrichtung sowie von Frauen und Männern im Bereich der sozialen Sicherheit und im Bereich des Zugangs zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen und zur Änderung der Richtlinien 2000\u002F43\u002FEG und 2004\u002F113\u002FEG","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-05-29","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024L1499",6963758,"ErwGr. 11","erwgr-11",null,"Erwägungsgründe","Die Richtlinien 2000\u002F43\u002FEG und 2004\u002F113\u002FEG lassen den Mitgliedstaaten hinsichtlich der Struktur und Arbeitsweise von Gleichbehandlungsstellen einen großen Ermessensspielraum. Dies führt dazu, dass bei Mandat, Befugnissen, Strukturen, Ressourcen und praktischer Arbeitsweise der Gleichbehandlungsstellen in den Mitgliedstaaten erhebliche Unterschiede bestehen. Dies wiederum bedeutet, dass der Schutz vor Diskriminierung von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich ist.","DIR_2024_1499 - Erwägungsgründe - ErwGr. 11\n\nDie Richtlinien 2000\u002F43\u002FEG und 2004\u002F113\u002FEG lassen den Mitgliedstaaten hinsichtlich der Struktur und Arbeitsweise von Gleichbehandlungsstellen einen großen Ermessensspielraum. Dies führt dazu, dass bei Mandat, Befugnissen, Strukturen, Ressourcen und praktischer Arbeitsweise der Gleichbehandlungsstellen in den Mitgliedstaaten erhebliche Unterschiede bestehen. Dies wiederum bedeutet, dass der Schutz vor Diskriminierung von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich ist.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 10","erwgr-10",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 9","erwgr-9",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 8","erwgr-8",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 12","erwgr-12",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 13","erwgr-13",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 14","erwgr-14",[],false]